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Keine weiteren Vergünstigungen für Angler

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Das Patent über die Ausübung der Patentfischerei sieht vor, dass AHV- und IV-Bezüger die Patente A, B und C (Wasserläufe und Seen) zum halben Preis beziehen können. Dies allerdings nur unter der Bedingung, dass sie die Zusatzpatente D oder E nicht lösen (Schleppangel und verankertes Boot). Grossrat Nicolas Galley (SVP, Ecuvillens) findet diese Einschränkung inkohärent und fragte den Staatsrat darum, ob er sie nicht aufheben möge. Nein, sagt die Kantonsregierung nun. Es liege kein Gesuch der Fischereivereine vor, und zudem könne man beim Fischen vom Boot aus durchaus einen Gewinn schlagen. «In einer Zeit, in der der Staatsrat nach finanziellen Mitteln sucht, kann diese kleine zusätzliche Quelle ausgeschöpft und Gerechtigkeit gegenüber den beruflich aktiven Fischern hergestellt werden. Die Beibehaltung des halben Preises für die Flussfischerei ermöglicht es der Mehrheit der älteren Fischer dennoch nach wie vor, zu einem attraktiven Preis zu fischen.»

rsa

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