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Keine Zulassungsbeschränkung bei der ärztlichen Grundversorgung im Kanton

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Der Kanton Freiburg wird im Bereich der Grundversorgung die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte nicht beschränken. Analysen zu anderen medizinischen Fachgebieten laufen. 

Im Juni 2020 verabschiedete das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich. Neu sind demnach die Kantone dafür zuständig. Ab Juli 2023 sind die Kantone zudem verpflichtet, die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sind, zu beschränken.

Nach einer Analyse der Angebotssituation im Kanton Freiburg hat die Gesundheitsdirektion entschieden, die Zahl der Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Grundversorgung nicht zu beschränken. Dies schreibt die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) in einer Mitteilung. 

Analysen sind im Gange 

Keine Zulassungsbeschränkungen erfahren demnach Hausärztinnen und -ärzte sowie Ärzte und Ärztinnen der Allgemeinen Inneren Medizin, der Pädiatrie, der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie der Gynäkologie und Geburtshilfe. Die Fachgebiete Urologie, Diabetologie beziehungsweise Endokrinologie und Rheumatologie werden ebenfalls nicht von der Beschränkung betroffen sein, so die GSD. 

Es sind noch diverse Arbeiten im Gange, und es werden zusätzliche Erhebungen bei der Ärzteschaft zur Situation in anderen Fachgebieten durchgeführt. Bis zum 30. Juni 2023 haben die Kantone Zeit, Höchstzahlen für die Fachgebiete festzulegen, die sie beschränken möchten.

Der Kanton Freiburg stellt laut Mitteilung in mehreren Fachgebieten einen Mangel fest und möchte vor allem die Bedarfsabdeckung seiner Bevölkerung sicherstellen. Die GSD wird im Frühling 2023 über weitere Entscheide informieren. 

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