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Keine Zweisprachigkeit nur für Reiche

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Nicht alle im französischsprachigen Kantonsteil wohnenden Väter und Mütter deutscher Muttersprache, die ihre Kinder in eine deutschsprachige Schule schicken, zahlen dafür gleich viel. Die Höhe ihrer Kostenbeteiligung hängt davon ab, in welcher Gemeinde sie wohnen. Leben sie zufällig in einer Gemeinde, die eine Konvention mit der deutschsprachigen Freien Öffentlichen Schule (FOS) eingegangen ist, bezahlen die Eltern im Prinzip nichts. Hat die Gemeinde entschieden, dass alle Kinder die eigene Gemeindeschule besuchen sollen, müssen die Eltern bezahlen.

Die Grossräte Nicolas Kolly (SVP, Essert) und Benjamin Gasser (SP, Villars-sur-Glâne) wollen dies ändern und haben dazu am Donnerstag eine Motion eingereicht. Diese verlangt eine einheitliche Regelung für alle Gemeinden, unabhängig davon, ob sie mit der FOS eine Konvention eingegangen sind oder nicht. Im Schulgesetz soll festgeschrieben werden, dass die Eltern bei einem durch das Inspektorat genehmigten, sprachbedingten Schulkreiswechsel maximal 1000 Franken pro Schüler und Schuljahr zahlen müssen. Damit wollen die Motionäre erreichen, dass die Zweisprachigkeit kein blosses Lippenbekenntnis bleibt (siehe Kasten).

Umstrittene Schule

Die Frage, wer für die Schulkosten von Kindern aufkommen soll, die in einer französischsprachigen Gemeinde wohnen, aber aus Sprachgründen Deutsch eingeschult werden sollen, ist eng mit der Geschichte der Freien Öffentlichen Schule FOS in der Stadt Freiburg verbunden. 1836 als reformierte deutschsprachige Privatschule gegründet, 1870 als öffentlich-rechtliche Institution anerkannt, war sie im katholisch und französisch dominierten Kanton immer wieder heftig umstritten. Im Jahre 2003 schliesslich setzte der Grosse Rat ein neues Gesetz über die freien öffentlichen Schulen in Kraft. Die Freie öffentliche Schule Freiburg wurde damit zur deutsch-sprachigen Regionalschule für Schülerinnen und Schüler aus amtlich französisch-sprachigen Gemeinden.

Mit und ohne Konvention

Heute ist die FOS eine öffentliche Schule wie jede andere. Ausser, dass sie eine spezielle Geschichte hat und die alten Vorbehalte immer noch in vielen Köpfen sind. Letztlich geht es aber auch um Geld. Die Gemeinden Corminboeuf, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran, Pierrafortscha und Villars-sur-Glâne haben eine Konvention mit der deutschsprachigen Regionalschule unterschrieben und kommen damit für die Schulkosten ihrer dort eingeschulten Kinder vollumfänglich auf.

Andere Gemeinden, die ebenfalls an der Sprachgrenze liegen, sind keinen Vertrag mit der FOS eingegangen. Zu Letzteren gehören beispielsweise Belfaux, La Brillaz und Arconciel. Diese Gemeinden haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass Eltern nicht gezwungen werden, in einer französischsprachigen Gemeinde zu wohnen, und sie darum bei einem Schulkreiswechsel aus sprachlichen Gründen für die kompletten Schulkosten ihrer Kinder aufkommen müssen. Den Eltern in diesen Gemeinden blieb bisher nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beissen.

Oberamt weist Beschwerde ab

Betroffene Eltern begannen sich zu wehren, als im Jahr 2016 die neue Verordnung des Staatsrates über die zu verrechnenden Höchstbeträge im Rahmen der obligatorischen Schule kam. Denn sie legt fest, dass die Wohnsitzgemeinde bei einem Schulkreiswechsel aus Sprachgründen den Eltern maximal 1000 Franken verrechnen darf. Der Rest geht zulasten der Gemeinde.

Mehrere Eltern reichten eine Beschwerde beim Oberamt des Saanebezirks ein und machten geltend, dass die Verordnung für alle gelte und Nichtkonventionsgemeinden deshalb bei den Eltern nicht das gesamte Schulgeld von bis zu 4500 Franken pro Schuljahr und Kind einfordern dürften.

Doch sie erlitten Schiffbruch. Das Oberamt des Saanebezirks entschied Ende Januar dieses Jahres zugunsten der Gemeinden. Es führte folgende Argumente an: Erstens beziehe sich das Maximum von 1000 Franken nur auf die Konventionsgemeinden. Zweitens habe man schlichtweg vergessen, den Fall der Nichtkonventionsgemeinden zu regeln. Drittens hätte der Staatsrat wegen fehlender gesetzlicher Grundlage gar keine Limite festlegen dürfen und habe damit in die Gemeindeautonomie eingegriffen.

Entscheid angezweifelt

Dass die Verordnung nur den Fall der FOS-Konventionsgemeinden regle, wird von den Motionären Kolly und Gasser nun bestritten. Sie sei vielmehr im Bestreben ergangen, alle Eltern – und auch alle Gemeinden – gleich zu behandeln.

Denn neben dem Maximalbetrag von 1000 Franken für die Eltern hat der Staatsrat auf Intervention der FOS im Nachhinein zudem den Passus in die Verordnung aufgenommen, dass die Regionalschule von den Gemeinden einen maximalen Pauschalbetrag von 4500 Franken pro Schuljahr und Schüler verlangen darf. Gemäss FOS-Schulleiter Daniel Lutz diente das dazu, den Nichtkonventionsgemeinden eine Garantie zu geben, nicht mehr bezahlen zu müssen. Eine solche Garantie würden die Konventionsgemeinden dagegen nicht brauchen, denn sie bilden den Schulkreis der FOS und sind damit für deren Budget und Rechnung selber verantwortlich.

Weg über den Gesetzgeber

Das Argument des Oberamts, dass dem Staatsrat überhaupt die Kompetenz fehlt, die Kostenbeteiligung zu begrenzen, hielt die Eltern davon ab, den für sie negativen Entscheid des Oberamtes ans Kantonsgericht weiterzuziehen.

Die mit der Motion angestrebte Gesetzesänderung verhilft ihrem Anliegen nun vielleicht zum Durchbruch.

Fakten

Für eine gelebte Zweisprachigkeit

In ihrer Motion machen die Grossräte Nicolas Kolly (SVP, Essert) und Benjamin Gasser (SP, Villars-sur-Glâne) geltend, dass die aktuelle Kostenregelung im Falle eines Schulkreiswechsels gegen mehrere Prinzipien verstösst. So etwa gegen das deklarierte Ziel der Regierung, die Zweisprachigkeit fördern zu wollen. Im Gegenteil bestrafe die Verordnung in der Praxis jene Eltern, welche die Zweisprachigkeit in ihrem Alltag lebten. Die Unterscheidung zwischen FOS-Konventionsgemeinden und Nichtkonventionsgemeinden verstosse zudem gegen die Sprachenfreiheit und gegen das Gleichbehandlungsgebot. Schulkosten bis zu 4500 Franken pro Schuljahr und Kind könnten sich zudem nur reiche Eltern leisten. Geschweige denn, dass das Bundesgericht kürzlich noch einmal darauf hingewiesen hat, dass der obligatorische Unterricht unentgeltlich ist. Die Eltern bezahlten zudem Steuern in der Wohnsitzgemeinde, weshalb es gerechtfertigt sei, dass sich die Gemeinde auch an den Schulkosten beteiligt. Schliesslich wollen die Motionäre, dass die Gemeinden die effektiven Schulkosten übernehmen müssen und nicht nur die Mehrkosten.

rsa

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