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Keinen beruflichen Fehler gemacht

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Im gestrigen Artikel über die Anfrage von Grossrat Rudolf Vonlanthen bezüglich eines Wildhüters stand fälschlicherweise, dass der Wildhüter «einen beruflichen Fehler» gemacht habe. Richtig ist jedoch, dass der Wildhüter keinen beruflichen Fehler gemacht hat- te und die Staatsanwaltschaft deswegen das Verfahren gegen ihn eingestellt hat. mir

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