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Keiner der Angeklagten will für die zu tiefen Garantiebeträge verantwortlich sein

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Autor: Carolin Foehr

FreiburgWollte man die Aussagen der drei Angeklagten während des zweiten Prozesstages auf einen gemeinsamen Nenner bringen, so wäre dies das Wort «Vertrauen».

Vertrauen ist gut …

Syndic Pierre-Alain Clément sagte gestern vor dem Polizeirichter aus, er habe 1999 als damaliger Finanzdirektor sehr wohl angeordnet, den Garantiebetrag in die Bilanz der Stadt Freiburg einzutragen. Bei der genauen Berechnung des Betrags habe er aber seinen Mitarbeitern vertraut.

Seine Mitangeklagten, der damalige Leiter des städtischen Finanzdienstes sowie dessen Leiter der Buchhaltung, erklärten wiederum, sie hätten «den Zahlen des Pensionskassenverwalters vertraut». Keiner habe die Beträge nachgerechnet oder Erklärungen verlangt, gaben die drei Angeklagten zu – auch nicht, als 2001 die gleiche Garantie wie im Jahr zuvor (15 Millionen Franken) in Rechnung gestellt wurde.

Nur untergeordnete Rolle

Somit fühlte sich am Dienstag niemand verantwortlich für die zu tief angegebenen Beträge aus dem Zeitraum 2000 bis 2003 – zumal der Untersuchungsbericht zum Schluss gekommen war, der Pensionskassenverwalter habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Weil die Anklage nur die Rechnungen der Stadt und nicht die der Pensionskasse betrifft, hatte Untersuchungsrichter Olivier Thormann das Verfahren gegen den Verwalter eingestellt.

Projekte nicht gefährden?

In seiner Überweisungsverfügung war Thormann ebenfalls zum Schluss gekommen, die drei Männer hätten wissentlich die Garantie beschönigt, um bei den Banken bessere Kreditbedingungen zu erhalten und politische Projekte nicht zu gefährden.

Polizeirichter Nicolas Ayer fragte die Angeklagten deshalb, welche Auswirkung eine höher angegebene Garantie gehabt hätte. «Nicht die ge-ringste», lautete Pierre-Alain Cléments Antwort. Und der damalige Vorsteher des städtischen Finanzdienstes fügte hinzu, ein höherer Betrag hätte «die objektive Einschätzung der Bilanzen nicht beeinflusst». Denn eine Liquidierung der Pensionskasse sei äusserst unwahrscheinlich. «Wir hätten uns sicherlich vor der Finanzkommission erklären müssen», antwortete hingegen der damalige Leiter der Buchhaltung.

Aus den Protokollen der städtischen Finanzkommission geht hervor, dass die Mitglieder sich über die zu leistende Gemeindegarantie sorgten, als klar wurde, dass der Deckungsgrad statt bei 60 tatsächlich nur bei 30 Prozenten lag. Jedoch waren auch der Finanzkommission die genauen Zahlen nicht klar.

«Sie kannten die Beträge. Warum haben Sie die Kommissionsmitglieder nicht aufgeklärt?», wollte Ayer wissen. «Wir waren überrumpelt», lautete Pierre-Alain Cléments Antwort: «Man hatte uns zuvor nie solche Fragen gestellt.» Ausserdem sei der Treuhänder der Gemeinde im Besitz der nötigen Dokumente gewesen.

Der Prozess wird am kommenden Montag und Dienstag weitergeführt.

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