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Kennt der Swiss- Life-Chef das BVG nicht?

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Leserbriefe

Kennt der Swiss- Life-Chef das BVG nicht?

Autor: «Akademiker sollen erst mit 70, Arbeiter mit 63 in Rente» – FN vom 11. Mai

Es berührt peinlich, dass Bruno Pfister, Chef der Swiss Life (früher besser bekannt als «Rentenanstalt»), das BVG nicht zu kennen scheint – und mit ihm eine ganze Schar Parlamentarier.

Laut den Bestimmungen des BVG (Gesetz für die berufliche Vorsorge, die Pensionskassen) sind erst ab dem 25. Altersjahr die Prämien rentenbildend, also für die durch jede Person selbst ersparte Altersrente massgebend. Vorher bezahlte Prämien sind zur Abdeckung von Risiken bestimmt und zur Finanzierung der aufwendigen Verwaltung. Die Leute mit längerer Ausbildung («Akademiker») finanzieren bei Erwerbsbeginn mit 25 Jahren ihre ganze Rente, entgegen der Aussage von Herrn Pfister. Zudem können sie fehlende Beitragsjahre später einzahlen und dabei erst noch ihre Steuern optimieren.

Und doch krankt unser Pensionskassensystem: Abgeschafft gehört der Koordinationsabzug von jährlich zirka 20000 Franken, der verhindert, dass sich teilzeitig Arbeitende eine Rente bilden können. Zudem ist der einheitliche Prämiensatz vom 20. bis zum 65. Altersjahr längst überfällig, damit auch die Jungen sparen lernen und den älteren Arbeitnehmern die Last der immensen Sozialabgaben erleichtern und deren Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert würde. Es gibt Pensionskassen, welche diese Forderungen bereits erfüllt haben. Also sollte dies für alle Pensionskassen und alle Arbeitnehmenden möglich sein.

Autor: Robert Schwaller, Schmitten

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