Im Mai 2019 ereignete sich in St. Antoni ein schwerer Verkehrsunfall: Ein fünfjähriges Mädchen fuhr mit dem Trottinett auf den Fussgängerstreifen auf der Höhe des Restaurants Senslerhof. Eine Autofahrerin übersah sie; es kam zum Aufprall. Das Mädchen wurde so schwer verletzt, dass es eine Zeit lang in Lebensgefahr schwebte. Es musste zwei Monate lang im Inselspital stationär behandelt werden und ist seither in ambulanter Behandlung.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat nun die Autofahrerin per Strafbefehl verurteilt. Sie habe sich zwar an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gehalten, heisst es im Strafbefehl. Fahrzeugführer seien jedoch gesetzlich verpflichtet, vor Fussgängerstreifen vorsichtig zu fahren. Beim Fussgängerstreifen münde zudem eine Nebenstrasse ein. Die Frau kannte die Örtlichkeiten. Dass ein Kind überraschenderweise einen Fussgängerstreifen betrete, sei nicht derart aussergewöhnlich, dass damit nicht gerechnet werden müsste. Die Frau hätte ihre Geschwindigkeit aus all diesen Gründen reduzieren müssen, heisst. Sie habe sich der schweren fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Frau muss eine Busse von 500 Franken zahlen und wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren.
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