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«Kinderrechte sind Menschenrechte»

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«Kinderrechte sind Menschenrechte»

Internationales Kinderrecht: Den neuen Master-Kurs hat auch die Juristin Estelle Krattinger absolviert

Recht auf Familie, auf Spiel und Erholung, auf einen Namen und eine Privatsphäre, auf Bildung und Gleichbehandlung: Das sind einige Kinderrechte aus der Uno-Konvention von 1989. Die Kinderrechtlerin Estelle Krattinger hofft, dass diese mit der Ausbildung vermehrt wahrgenommen werden.

Von IRMGARD LEHMANN

Da die Ausbildung in internationalem Kinderrecht neu und einzigartig ist, kamen die Absolventen aus der ganzen Welt. «Jeder kam mit dem eigenen Rucksack und das machte die Ausbildung so spannend», schwärmt die Juristin Estelle Krattinger, Mitarbeiterin beim Jugendamt Freiburg. Voraussetzung für das berufsbegleitende Nachdiplomstudium war mindestens zwei Jahre Tätigkeit im Kinderrecht. «Die Dossiers beim Jugendamt beurteile ich nun aus einem ganz anderen Blickwinkel», meint die 28-jährige Juristin.

Uno-Kinderrechtskonvention
seit 1989

Estelle Krattinger hofft, dass mit der Ausbildung – ein zweites Nachdiplomstudium kann im Februar aufgenommen werden – die Kinderrechte besser wahrgenommen werden. Denn obwohl die Uno-Konvention über die Rechte der Kinder (ausser Somalia und den USA haben sie alle Staaten ratifiziert) bereits 15 Jahre alt ist, fehle dafür weitgehend das Bewusstsein. Krattinger: «Kinderrechte sind Menschenrechte.»

Auch die Schweizer Gerichte berufen sich selten auf dieses Übereinkommen, obwohl die Konvention bereits 1997 ratifiziert wurde. «So spontan erinnere ich mich nur gerade an einen Fall, in dem sich das Bundesgericht im Rahmen des Züchtigungsrechtes in der Familie ausgesprochen hat.» Ein Mann sei verurteilt worden, weil er die beiden Kinder seiner Partnerin regelmässig geschlagen habe.

Kinder reden mit

Die Uno-Konvention wirke sich vorab bei Scheidungen aus, sagt Krattinger. «Heute wird auch das Kind angehört.» Mit der Kinderrechtskonvention habe sich aber auch das Adoptionsrecht verschärft. «Adoptierte Kinder haben ein Recht, ihre leiblichen Eltern zu kennen und zu wissen, aus welchem Kulturkreis sie stammen.»

Ausserdem werden heute Adoptionen verstärkt aus der Warte des Kindes eingeleitet: «Das Kind hat ein Recht auf eine Familie und nicht die Familie hat ein Recht auf das Kind», bemerkt die Juristin. Adoptionen laufen auch zusehends vermehrt über offizielle Stellen.

Um den Kinderhandel in den Griff zu bekommen, haben einige Länder Restriktionen eingeführt. Peru beispielsweise gebe gesunde Kinder, so Krattinger, erst ab fünf Jahren frei. Thailand, Vietnam, die Philippinen und Rumänien hätten gar ein Moratorium eingeführt. «In einigen Ländern werden zurzeit nur noch behinderte, kranke, ältere Kinder oder Geschwister frei gegeben.»

Und: Im Bereich internationale Adoption hat die Schweiz mit Guatemala die Zusammenarbeit suspendiert. Dies weil sich das Land nicht an die Schutzvorschriften zum Wohle des Kindes hält.

Ausbeutung verhindern

Die Uno-Kinderrechtskonvention erlaubt aber auch ein wachsames Auge in Bezug auf sexuelle und wirtschaftliche Ausbeutung der Kinder. Die interdisziplinäre Ausbildung und der Kontakt mit Studierenden aus der dritten Welt habe aber auch gezeigt, dass Kinderrechte nicht stur eingefordert werden dürfen.

In Bolivien beispielsweise haben sich minderjährige Schuhputzer zusammengetan und sich in zwei Gruppen aufgeteilt: Eine Hälfte geht morgens zur Schule, währenddessen die andere den Arbeitsplatz «verteidigt» und so ihr Einkommen sichert. Am Nachmittag wechseln sie die Aufgaben ab. Auf diese Weise verdienen sie nicht nur ihr tägliches Brot, sondern lernen auch lesen und schreiben, erzählt die Juristin. Dies sei mit den Kinderrechten vereinbar. «Die wirtschaftliche wie auch kulturelle Realität kann nicht einfach weggewischt werden.»

Kinder ernst nehmen

Und was sind die Schwachstellen in der Schweiz? «Das Partizipationsrecht der Kinder wird noch viel zu wenig wahrgenommen», meint die Jugendamt-Mitarbeiterin. Eine kürzlich veröffentlichte Studie von Unicef habe gezeigt, dass Kinder wohl in der Kinderzimmer- und Freizeitgestaltung (Fernsehen, Taschengeld, Einladen von Kameraden) mitreden können, nicht jedoch bei schwerwiegenderen Entscheidungen wie Wohnortwechsel oder Wahl des Ferienortes.

Estelle Krattinger: «Nur gerade sieben Prozent der Kinder können im öffentlichen Bereich wie Schulweggestaltung, Gestalten von öffentlichen Plätzen oder Durchsetzung ihrer Rechte mitreden. Doch laut Studie möchten es 70 Prozent tun.»

Ein Praktikum in Madagaskar

Bei ihrem – zum Nachdiplomstudium gehörenden – Praktikum arbeitete Estelle Krattinger auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts in Afrika. Dabei wurde sie mit der brutalen Realität eines der ärmsten Länder, Madagaskar, konfrontiert.

In Madagaskar, wo rund 70 Prozent der Bevölkerung mit weniger als einem US-Dollar pro Tag lebt, wurde die strafrechtliche Verantwortung auf 13 Jahre festgesetzt. Begeht eine Person ab diesem Alter ein Verbrechen, so drohen ihr bis zu 20 Jahren Gefängnis. «Gesetzliche Garantien wie die Unschuldsvermutung, eine unverzügliche Entscheidung in der Sache oder die Anwesenheit eines rechtskundigen Beistands werden meist missachtet», berichtet Krattinger.

Viele Häftlinge sitzen lediglich aufgrund einer einfachen Anzeige hinter Gittern. Ihr Geldmangel hat zur Folge, dass Untersuchungen verzögert oder gar unterlassen werden. So befinden sich etwa 80 Prozent unter ihnen in Untersuchungshaft, zum Teil jahrelang. Deshalb sind viele Gefängnisse überfüllt.

Alle in der gleichen Zelle

Eines der Gefängnisse, in denen Krattinger arbeitete, zählte etwa 450 Insassen (darunter 11 Minderjährige), obwohl es für deren 200 gebaut wurde.

In Madagaskar wird nicht unterschieden, ob die Minderjährigen angeklagt oder verurteilt, erstmalige Delinquenten oder Rückfalltäter, drogenabhängig oder psychisch krank sind. Sie alle teilen die gleiche Zelle: Ein Schlafraum mit dünnen Strohmatten auf dem glatten Betonboden. «So schliefen neun Jugendliche auf nicht einmal zehn Quadratmetern», erzählt Krattinger. Die Menschen würden vor allem die Gewaltakte der Polizisten und Wächter beanstanden.

Die von der Uno-Kinderrechtskonvention geforderte Trennung der Minderjährigen von den Erwachsenen wird (auf der Roten Insel) oftmals nicht eingehalten.

«In einem der Gefängnisse wurden die eingefangenen Entwichenen in Ketten und Unterhosen in einer Zelle im Hof der Minderjährigen eingekerkert, die ihnen darüber hinaus die Tüten voller Exkremente leeren und sie in ihrem Frischwasserbrunnen waschen lassen mussten», berichtet die Studienabsolventin.

«Das Schlimme ist auch», fügt sie bei, «dass Gefängnisinsassen etikettiert und oft von ihrer Familie ausgestossen werden. Es gibt weder eine soziale Wiedereingliederung noch eine Entschädigung im Falle einer nicht gerechtfertigten Haft.» il

Während ihres Praktikums untersuchte Estelle Krattinger die vom internationalen Jugendstrafrecht bevorzugten aussergerichtlichen Alternativen wie Beratung, Betreuung, Entlassung auf Bewährung, gemeinnützige Arbeit usw.

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