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Kindesmisshandlungen früh erkennen dank neuem Leitfaden

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Passend zum gestrigen Tag der Kinderrechte (die FN berichteten) haben das Freiburger Jugendamt und die Direktion für Gesundheit und Soziales einen überarbeiteten Leitfaden veröffentlicht. Dieser soll Leuten helfen, die mit Minderjährigen arbeiten und nicht wissen, wie sie vorgehen sollen, wenn sie sich um ein Kind sorgen.

Der Leitfaden zeigt verschiedene Szenarien: Ein Fussballtrainer, der merkt, dass einer seiner Junioren plötzlich immer müde ist und zu spät kommt; eine Kita-Mitarbeiterin, die sieht, dass ein Kind einen auffällig roten Po hat und das Kind erzählt, die Mutter habe es auf eine heisse Herdplatte gesetzt; oder eine Familienhilfe, die mitbekommt, dass eine übermüdete Mutter grob mit ihrem Baby umgeht.

Nicht selbst einschreiten

In solchen Situationen sind viele Leute überfordert. «Das Protokoll zur Früherkennung und Weiterleitung von Fällen der Kindesmisshandlung», wie der Leitfaden offiziell heisst, gibt verschiedene Ratschläge. So empfiehlt er beispielsweise, Kindern gut zuzuhören, die sich einem offenbaren und die Worte der Kinder–für ein allfälliges Verfahren–aufzuschreiben. Der Leitfaden rät weiter, bei einem Verdacht auf Misshandlung in einer Familie niemals persönlich bei den Angehörigen einzugreifen. Auch sei es nicht ratsam, den mutmasslichen Täter direkt anzusprechen. Der Leitfaden betont, dass ein voreiliges Einschreiten eine Situation unnötig dramatisieren könne.

 Stattdessen rät das Protokoll, sich an den Bereitschaftsdienst des kantonalen Jugendamtes «Intake» zu wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Anrufenden und helfen, die nötigen Schritte einzuleiten. Sie können sogar notfallmässig mit Gerichtsbehörden einschreiten. Wer bei Intake eine Auskunft will, muss weder den Vor- noch Nachnamen des betroffenen Kindes angeben.

Der Leitfaden listet weitere nützliche Adressen auf, die Betroffene kontaktieren können. Auch enthält er die aktuellen Definitionen von Misshandlung und gibt einen kurzen Überblick über die geltenden gesetzlichen Grundlagen in Sachen Kinderschutz.

Ausgearbeitet hat den Leitfaden eine interdisziplinäre Gruppe, die Direktion hat ihn im Frühling validiert.

DerLeitfadenist online: www.fr.ch/ja

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