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Kirchenordnung und Kirchenverfassung werden revidiert

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Autor: Hannes Währer

Der Beschluss, die Kirchenverfassung (KV) und Kirchenordnung (KO) der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg (ERKF) zu revidieren, ist bereits im November 2007 gefällt worden. Inzwischen ist der Prozess in vollem Gang. Zur Mitwirkung aufgefordert sind nicht nur Personen, die innerhalb der Kirche über ein Amt verfügen, sondern alle Kirchenmitglieder.

Revision bis 2010 in Kraft

Federführend bei der Aufgabe ist eine von der Synode eingesetzte «Kommission Revision der Kirchenverfassung und Kirchenordnung». Diese wird der Synode, dem leitenden Gremium der ERKF, bis Ende 2008 einen Vorentwurf zur Gesetzesrevision unterbreiten. Dieser soll im Jahr 2009 beraten und vor den Wahlen der Synode im Frühjahr 2010 in Kraft gesetzt werden.

Plattform für Mitsprache

Laut Daniel de Roche, Präsident des Synodalrates, bezweckt die ERFK mit ihrem Vorgehen, möglichst viele Personen zum Nachdenken über Veränderungsprozesse innerhalb der Kirche zu bewegen.

Um den am Thema Interessierten eine Plattform zu bieten, ist deshalb am vergangenen Samstag in Murten eine Weiterbildungs- und Themensynode durchgeführt worden. Dabei sind zwei Referate zu den Themen «Was ist das Besondere am ?reformierten? Kirchenrecht – und welche staatlichen Vorgaben müssen beachtet werden?» und «Das reformierte Kirchenrecht aus theologischer Sicht» gehalten worden. Die anschliessenden Workshops dienten zur Vertiefung der Thematik.

Anstellungsverhältnisse in der Diskussion

Ein wichtiges Element bei der Revision der KV und der KO sei die Stellung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Diakoninnen und Diakonen, so Synodalratspräsident de Roche. Einerseits wolle man die Kompetenzen besser regeln, andererseits stehe das Wahlverfahren in der Diskussion. Bisher sind Pfarrerinnen und Pfarrer jeweils für sieben Jahre gewählt worden. Neu könnte ein Verfahren eingeführt werden, das bereits nach vier Jahren zu einem Entscheid über die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses entscheidet. Damit würden Kirchgemeinden ein Instrument erhalten, um früher als bisher auf allfällige Probleme mit gewählten Amtsträgern zu reagieren.

Die Gesamtheit der bisher eingebrachten Änderungsvorschläge kann auf der Internetseite der ERKF unter www.ref-fr.ch, eingesehen werden.

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