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Klage gegen Gemeinde: Kein Strafverfahren

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FreiburgEin Mann hatte Klage gegen den Vormund und eine Gemeinderätin der Gemeinde X erhoben. Er bezichtigte diese des Diebstahls und des Vorenthalts von ihm zustehenden Invalidenversicherungs-Geldern. Des Weiteren behauptete er, dass die beiden ihre Ämter missbraucht, ihn fälschlicherweise bei der Polizei angezeigt, wegen Nicht-Bezahlens von Unterhaltsgeldern verfolgt und sich gegen ihn verschworen hätten.

Gemeinderat um Hilfe gebeten

Der Untersuchungsrichter bat einen Gemeinderat der betroffenen Gemeinde um Mithilfe bei der Untersuchung des Falls. Der Gemeinderat gab daraufhin an, dass der Mann seit 1998 von den Sozialbehörden von vier verschiedenen Gemeinden unterstützt wurde. Er hatte seit 1998 insgesamt einen Betrag von knapp 205 000 Franken an Sozialgeldern bezogen.

Geld zurückzahlen

Ab dem Jahre 2007 sollte die IV stufenweise diese Renten übernehmen. Die Sozialgelder sollten als Vorschub der IV-Gelder angesehen werden und dieser Vorschub sollte dann später aus den IV-Geldern an die Gemeinden zurückbezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Klage musste der Kläger also Gelder an die Sozialbehörden zurückzahlen.

Anschuldigungen des Klägers sind falsch

Demzufolge betrachtet der Untersuchungsrichter die Anschuldigungen des Klägers als falsch. Der Untersuchungsrichter war zur Überzeugung gekommen, dass die beiden Angeklagten zu jedem Zeitpunkt im Interesse des Klägers gehandelt hätten. mr

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