Die ausserordentliche Staatsanwältin Sandrine Schaller-Walker entlastet Generalstaatsanwalt Fabien Gasser von mehreren Vorwürfen im Zusammenhang mit einer Verhaftungsaktion. Sie beschloss laut einer Mitteilung des Anwalts von Gasser, auf die Strafklage vom Juli 2012 nicht einzutreten. Es seien keine Verdachtsmomente zu finden. Die Kosten wurden dem Kläger auferlegt, so die Mitteilung von Gassers Anwalt Alexandre Emery. Der Ursprung des Rechtsstreits ist ein Polizeieinsatz, den der Kläger als zu hart bewertete. Er hatte Gasser unter anderem einfache Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Tätlichkeit vorgeworfen. Betroffen von der Klage waren auch andere Behördenvertreter. Emery führt aus, dass er im Laufe des Verfahrens eine Gegenklage gegen den Anwalt des Klägers, Alain Ribordy, wegen falscher Anschuldigung und versuchter Nötigung geführt habe. Zudem habe er sich in der Sache an die Anwaltskammer gewandt.
Auf Anfrage erklärte Ribordy gestern, dass er den Entscheid zur Kenntnis genommen habe und heute mit seinem Mandanten analysieren werde. Dann würden sie auch über einen möglichen Rekurs ans Kantonsgericht entscheiden. fca