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Klares Votum für die Gemeindeautonomie

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Die insgesamt dreitägigen Beratungen zum neuen Gesetz über die aktive Bodenpolitik gingen gestern mit dem Abschluss der ersten Lesung in ihre zweite Runde. Dabei wurde ein Vorschlag der Mehrheit der vorberatenden Kommission gestern noch abgeändert. Mit 87 zu 5 Stimmen folgte das Rats­plenum dem Antrag der Kommissionsminderheit und strich den fünfzigsten und letzten Artikel aus dem Gesetz heraus. In diesem ging es darum, dass die zu gründende öffentlich-rechtliche Anstalt, welche mit der aktiven Bodenpolitik betraut sein wird, «die Verlagerung von ungünstig gelegenen oder überdimensionierten Arbeitszonen fördern, die bereits rechtmässig ausgeschieden wurden» sowie «mit den betroffenen Eigentümern Vereinbarungen über den Kauf von Rechten zum Bebauen abschliessen, die für einen Tausch eingesetzt werden können». Die Ratsmehrheit folgte damit der Argumentation von Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten), wonach mit einer solchen Bestimmung die Gemeindeautonomie verletzt würde. Christa Mutter (Grüne, Freiburg) hingegen scheiterte mit einem Änderungsantrag. Sie forderte, dass der bereits bestehende Fonds für aktive Bodenpolitik klimafinanzielle Kriterien berücksichtige. Der Rat erteilte diesem Ansinnen mit 57 zu 34 Stimmen eine klare Abfuhr. Auch ein weiterer Änderungsantrag von Grégoire Kubski (SP, Bulle) scheiterte, mit 31 zu 62 Stimmen. Kubski wollte, dass der Staatsrat «im Fall eines erheblichen Funktionsmangels in die Funktionsweise der Anstalt eingreifen» könne.

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