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Klärung über kulturellen Schaffensbeitrag

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Autor: Urs Haenni

Freiburg Der grüne Politiker Olivier Suter ist auf die Schaffensbeiträge für kulturelle Projekte aufmerksam geworden, nachdem ein Gesuchsteller Beschwerde gegen die Nichtberücksichtigung eines seiner Projekte erhoben hatte. Die Begründung lautete damals, dass der Gesuchsteller auf dem Gebiet weder eine abgeschlossene Berufsausbildung habe noch hauptberuflich darin tätig sei.

Für Suter stellten sich in diesem Zusammenhang gleich mehrere Fragen, die er in einer schriftlichen Anfrage an die Freiburger Regierung richtete. So hatte Suter den Eindruck, dass weder im Gesetz über kulturelle Angelegenheiten noch in Reglementen definiert ist, was «Schaffen» überhaupt bedeutet. Er vermisste weiter ein offizielles Beurteilungsschema, nach dem Projektgesuche beurteilt werden. Und er verstand auch nicht, dass die Kommission zur Beurteilung der Projekte nicht aus Fachpersonen zusammengesetzt ist.

Antworten im Internet

Der Staatsrat macht nun in seiner Antwort darauf aufmerksam, dass ein Teil von Suters Fragen auf der Webseite des kantonalen Amtes für Kultur beantwortet sei. So seien dort die Richtlinien zur Gewährung von Subventionen für die Kulturförderung sehr wohl veröffentlicht.

Der Staatsrat sieht auch keinen Anlass, den Ausdruck «Schaffen» präziser zu definieren. Der Ausdruck unterscheide sich im Gesetz nicht von jenem in Reglementen über kulturelle Angelegenheiten.

Bei der Beurteilung von Projekten habe der Kanton Freiburg gar Pionierarbeit geleistet, schreibt der Staatsrat. Er habe als erster Westschweizer Kanton ein doppeltes Beurteilungsschema eingeführt, gemäss dem die künstlerische Qualität und die kulturellen Ziele gleichermassen berücksichtigt würden.

Besser ohne Fachleute

Die kantonale Kulturkommission sei bewusst aus Personen zusammengesetzt, die repräsentativ für die verschiedenen Kreise und Regionen seien und sich für das kulturelle Leben Freiburgs in all seinen Facetten interessierten, heisst es in der Antwort. Gestützt auf Erfahrungen aus den 80er-Jahren hat der Kanton darauf verzichtet, eine Kommission aus Fachpersonen zu bilden, weil eine Cliquenbildung innerhalb der Kommission drohte, schreibt der Staatsrat.

Dass Gesuchsteller professionelle Künstler sein müssen, begründet der Staatsrat so: «Es kann nicht infrage kommen, eine Person als professionell zu betrachten, die in ihrem Ausdrucksbereich über keine abgeschlossene Ausbildung verfügt. Es ist daran zu erinnern, dass die Behörden die künstlerische Berufsausbildung in substanzieller Weise finanzieren.»

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