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Kleineres Ruhegehalt?

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Wer nach dem Ausscheiden aus dem Bundesrat noch einen grösseren Teil des Berufslebens vor sich hat, soll nicht länger das ganze Ruhegehalt bekommen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will eine allzu grosszügige Regelung ändern. Heute erhält jedes Bundesratsmitglied, das nach mindestens vier Jahren aus der Landesregierung ausscheidet, lebenslang die volle Pension von gut 200000 Franken. Von dieser Regelung profitierte auch Bundesrätin Ruth Metzler, die bei ihrer «Abwahl» 2003 noch keine 40 Jahre alt war. Das heutige Regime geht davon aus, dass Bundesräte beim Ausscheiden aus dem Amt im Pensionsalter oder kurz davor stehen. Nach Ansicht der SPK ist es «zu grosszügig». Mit einer parlamentarischen Initiative will die SPK nun eine differenzierte Pensionsregelung ausarbeiten.

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