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Know-how der Agglo soll genutzt werden

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Nach der Entscheidung des Grossen Rats vom Freitag, die institutionalisierte Agglomeration Freiburg durch einen Gemeindeverband zu ersetzen, stellt sich die Frage, was nun mit dem guten alten Tafelgeschirr geschieht. Wird es einfach zerschlagen? Samuel Russier, Generalsekretär der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, dementiert: «Staatsrat Didier Castella hat stets betont, dass es nicht sein darf, dass das Know-how der Agglomeration Freiburg verloren geht.» Daher soll auch das Personal des Generalsekretariats der jetzigen Agglomeration übernommen werden. Zudem werde eine Delegation des Staatsrats, bestehend aus Castella, Jean-François Steiert und Georges Godel, möglichst schnell ein Treffen mit dem Agglomerationsvorstand einberufen.

Kanton zählt auf Mitarbeit

Dabei sollen der weitere Fahrplan zur Umsetzung des grossrätlichen Willens sowie der Perimeter des künftigen Gemeindeverbands diskutiert werden. «Der Kanton zählt auf die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der aktuellen Agglomitglieder», so Russier, obwohl deren Enttäuschung über das Vorgehen der parlamentarischen Kommission bei der Erarbeitung des neuen Agglogesetzes nachvollziehbar sei. «Die Agglo hätte verständlicherweise gerne ein Mitspracherecht gehabt. Am Ende hat aber auch sie alles Interesse daran, von den Bundesgeldern für Mobilitäts- und Raumplanungsprojekte zu profitieren.»

In Bezug auf den Fahrplan gibt es gemäss Russier ver­schiedene Optionen. Das neue Agglomerationsgesetz werde so schnell wie möglich in Kraft gesetzt, unter Umständen gar rückwirkend auf den 1.  Juli, oder aber klassisch auf den 1.  Januar 2021. «Je früher das Gesetz in Kraft tritt, desto früher könnte die Agglomeration von kantonalen Finanzhilfen für die Erarbeitung des vierten Agglomerationsprogamms profitieren.» Dieses muss dem Bund bis spätestens Mitte Juni 2021 zur Prüfung vorgelegt werden. Heute erhält die Agglo dafür keine Finanzhilfen vom Kanton.

Faktisch kein Beitrittszwang

Nach Inkrafttreten des Gesetzes hat der Staatsrat zwei Jahre Zeit, um den neuen Agglomerationsperimeter zu bestimmen. Auch hier stellt sich die Frage, ob er den zeitlichen Rahmen voll ausschöpfen wird oder nicht. Fakt ist: Der Bund wird über kurz oder lang verlangen, dass der heutige Perimeter mit zehn Gemeinden erweitert wird. Denn der Perimeter der funktionalen Agglomeration umfasst – statistisch betrachtet – mehr als vierzig Gemeinden. «Der Staatsrat hat nicht die Absicht, die Gemeinden zu einem Beitritt zum neuen Gemeindeverband zu zwingen, obwohl er dies von Gesetzes wegen könnte», erklärt Russier. Dagegen seien die Gemeinden verpflichtet, an den Diskussionen über den von ihm vorgeschlagenen Perimeter teilzunehmen. «Das ist ein Vorteil gegenüber heute.»

Minimal-Acquis übernehmen

Die Generalräte und Gemeindeversammlungen in den Gemeinden des neuen Perimeters müssen sodann noch die Statuten des neuen Gemeindeverbands annehmen. Für die Ausarbeitung der neuen Statuten sieht das Gesetz eine weitere Frist von zwei Jahren vor. Auch hier hofft der Kanton auf die Mitarbeit der jetzigen Agglo. «Sicher ist, dass die neuen Statuten die minimalen Rechte und Pflichten der aktuellen umfassen werden», sagt Russier. Konkret bedeutet das, dass der künftige Gemeindeverband mindestens die Aufgaben der Raumplanung und des Verkehrs übernimmt.

Was aus den zusätzlichen Aufgaben der heutigen Agglo wird – Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsförderung –, bleibt zu diskutieren. Hier sind gemäss Russier drei Varianten denkbar. Erstens: Der neue Gemeindeverband übernimmt auch in Zukunft alle Aufgaben. Zweitens: Es gibt zwei Gemeindeverbände – einer widmet sich dem Verkehr und der Raumplanung, der andere den weiteren Aufgaben. Drittens: Eine grosse Gemeinde, beispielsweise das fusionierte Grossfreiburg, übernimmt zusätzlich in einem eigenen Gemeindeverband die Aufgaben jenseits von Verkehr und Raumplanung.

Reaktionen

«Das ist eine Nullübung»

Der Agglovorstand will am Donnerstag über das neue Agglomerationsgesetz diskutieren. «Ich kann nicht sagen, wie die Reaktionen ausfallen werden», sagt Präsi- dent René Schneuwly (CVP, Granges-­Paccot). Klar aber sei, dass die Enttäuschung bei einigen gross sei. «Dass die Agglo im Vorfeld des neuen Gesetzes nicht konsultiert wurde, ist nicht nachvollziehbar.» Alle würden zugeben, dass die aktuelle Agglo gut funktioniere und viel erreicht habe, um im gleichen Atemzug zu sagen, dass sie schwerfällig und langsam sei. «Das ist ein Widerspruch.» Zudem seien bereits Schritte zur Erweiterung der Agglo unternommen worden. Neue Gemeinden hätten auch über Verträge an Bord geholt werden können, so dass sie nicht an allen Aufgaben hätten teilnehmen müssen. «Gewiss aber ist, dass wir unsere Arbeit so gut wie bisher weiterführen werden.» Denn auch während der langen Übergangsfrist müsse die Agglo weiter funktionieren. «Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung des Grossen Rats keine negativen Konsequenzen für das vierte Aggloprogramm hat.»

Christoph Allenspach (SP, Freiburg), Präsident der Kommission für Raumplanung, Mobilität und Umwelt, geht mit dem Grossen Rat härter ins Gericht. «Das ist eine Nullübung.» Mit der neuen Struktur des Gemeindeverbands werde sich nichts verändern. «Die Gemeinden werden nicht weniger bezahlen als vorher.» Denn eine zentrale Frage habe der Kanton in der neuen Gesetzgebung wohlweislich ausgeklammert. «Wie viel ist er künftig bereit, für den öffentlichen Verkehr auszugeben?» Denn das sei der einzig wirklich grosse Ausgabenposten der Agglo. Die neue Struktur werde auch keinen Deut effizienter werden. «Es wird nicht weniger Einsprachen geben.» Auch sieht er nicht ein, was sich an den Statuten gross ändern soll. «Ich denke, dass alles beim Alten bleiben wird.» Sollten die Beschlüsse künftig nämlich nicht mehr parlamentarisch abgesegnet werden, würden die Statuten in einigen Generalräten Schiffbruch erleiden, prophezeit er.

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