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Kokain gekauft, verkauft und konsumiert

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Strafgericht Tafers verhängt eine zwölfmonatige bedingte Gefängnisstrafe

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Der angeklagte Sensler war geständig, hat aber vor der Polizei, dem Untersuchungsrichter und vor Gericht nicht immer die gleichen Angaben bezüglich der Menge ausgesagt. Er gab zu, innerhalb von rund zwei Jahren mindestens 150 Gramm Kokain gekauft zu haben.

Eine Art Selbsthilfegruppe

Das Kokain hatte er einerseits selbst konsumiert, andererseits zusammen mit Freunden zu sich genommen. Es sei eine Sache unter Kollegen gewesen, hielt er fest. Er stritt es ab, Kokain im Auftrag anderer und gegen Bezahlung erworben, also mit der Droge gehandelt zu haben.«Aus Blödheit, Langeweile», meinte er auf die Frage, warum er Kokain konsumiert habe. «Ich werde nächstes Jahr 50, vielleicht auch wegen der potenzsteigernden Wirkung», ergänzte er. Für Heiterkeit sorgte die prompte Nachfrage von Gerichtspräsident Reinold Raemy: «Und? Hat es gewirkt?» Dies musste der Angeklagte verneinen. «Es ist nur im Kopf und sonst nirgendwo.»Alessia Chocomeli-Lisibach, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, bezeichnete diese freundschaftlichen Kokainkonsum-Runden sarkastisch als eine Art Selbsthilfegruppe. «Seine Aussagen sind beschönigend und nicht sehr glaubwürdig», hielt sie in ihrem Plädoyer fest.Sie wies auch darauf hin, dass die anderen Mitglieder der «Selbsthilfegruppe» den Kontakt zum Angeklagten anders geschildert hatten: Sie seien von ihm angesprochen worden, er habe ihnen Kokain angeboten und sie hätten nur sporadisch konsumiert. Auch gab es weitere Zeugenaussagen ausserhalb dieses Freundeskreises, wonach der Angeklagte Kokain an Dritte weiterverkauft hatte.

Mengenmässig ein schwerer Fall?

Gemäss Bundesgesetzgebung liegt ein schwerer Fall vor, wenn jemand mit einer Menge von 18 Gramm reinem Kokain gehandelt hat, so dass man annehmen muss, dass mit diesem Wirkstoff die Gesundheit vieler Menschen gefährdet werden könnte.Alessia Chocomeli-Lisibach sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte mengenmässig eines schweren Falles schuldig gemacht hatte. Positiv bewertete sie seine Lebensumstände, seine kooperative Haltung und die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Ihr Antrag lautete auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren.Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt André Clerc, war mit der Staatsanwaltschaft einig, was die Menge an gekauftem Kokain und den Eigenkonsum betrifft. Etwas anders sah er aber die Konsumrunde unter Freunden. Es sei eher ein Pool, eine Art Kooperation, als eine Selbsthilfegruppe gewesen. «Vier Freunde haben zusammen die Einkäufe getätigt und das Kokain zusammen konsumiert.» Dieses sei nicht für die Weitergabe gedacht gewesen. Es habe also keine Gefahr bestanden, dass es an beliebte Dritte gehe und so andere Leben gefährde, argumentierte Verteidiger Clerc.

«Er hat daraus gelernt»

Sein Mandant habe keinerlei finanzielles Interesse oder Schädigungsabsicht gehabt und es sei kein Gewinn realisiert worden. «Er ist froh, dass diese schwierige Phase in seinem Leben vorbei ist, und will heute für die gemachten Fehler geradestehen. Er hat daraus gelernt», hielt Anwalt André Clerc fest. «Die 15 Monate seitens der Staatsanwaltschaft schiessen über das Ziel hinaus.»Das Urteil des Gerichts berücksichtigte sowohl Argumente der Verteidigung wie der Anklage: Der Mann wurde eines schweren Vergehens für schuldig befunden, bekam dafür jedoch die Mindeststrafe, nämlich zwölf Monate bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 500 Franken. Er trägt auch die Verfahrenskosten.

Aussagen vor Polizei glaubwürdige

Wie der Gerichtspräsident in der kurzen Urteilsbegründung ausführte, glaubte das Gericht eher den Aussagen des Angeklagten vor der Polizei, während es die relativierten Aussagen vor dem Untersuchungsrichter als Schutzbehauptungen abtat. «Das Gericht geht davon aus, dass es nicht immer nur ein gemeinsamer Konsum unter Freunden war, sondern dass auch ein gewisse Menge an Dritte abgegeben wurde.» Aufgrund des Gefährdungspotenzials wurde das Verschulden als erheblich eingestuft, auch wenn keine finanziellen Interessen bestanden hätten, hielt Reinold Raemy fest.

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