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Kollegialität als Kriterium für Kantonsgericht

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«Einige Vorbehalte zur Kollegialität und zum Charakter»–wer bei der Bewertung seines Bewerbungsdossiers eine solche Einschätzung erhält, hat keine guten Aussichten auf den neuen Job. Genauso so lautete aber der Bericht des Freiburger Justizrates, als sich der Präsident des Bezirksgerichts Saane dem Grossen Rat zur Wahl als Kantonsrichter stellte.

Über diese Einschätzung hat sich Grossrätin Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) ereifert, und stellte zusammen mit 24 Mitunterzeichnern dazu dem Staatsrat verschiedene Fragen. Für Schnyder zieht eine solche Bewertung die Integrität eines Kandidaten in Zweifel. Sie äusserte die Meinung, dass die Grundlage dieser Bewertung Klatsch und nicht etwa fundierte Argumente seien. Die Legitimität des Justizrates würde so selber infrage gestellt.

Verschiedene Funktionen

Der Staatsrat hat nun darauf geantwortet, es entspreche den Anforderungen der Verfassung und den Wünschen der Justizkommission, dass der Justizrat Kandidaten für eine Richterstelle einordnet, und bei solchen Einschätzungen auch Zweifel oder positive oder negative Eindrücke erwähnt. Kriterien wie Ausbildung, berufliche Erfahrung, aber auch persönliche Qualitäten von Kandidaten zu prüfen, gehörten zum Verfassungsauftrag, so die Regierung. Der Kandidat sei nach seiner Teamfähigkeit gefragt worden.

Der Staatsrat ging auch auf die Bemerkung Schnyders ein, wonach diese Vorbehalte bei der Wiederwahl des Kandidaten als Richter des Bezirksgerichts Saane nicht gemacht worden seien, wohl aber bei der Wahl als Kantonsrichter. Der Staatsrat antwortete darauf: «Die Vorbehalte treffen für die Funktion als Kantonsrichter zu. Die Frage nach dem Charakter und der Kollegialität ist bei der Funktion als Präsident des Bezirksgerichts, die der Kandidat zurzeit ausübt, weit weniger dringlich.»

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