Alle Angestellten der Freiburger Tankstellenshops unterstehen ab dem 1. Januar 2013 voraussichtlich dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Branche. Der Staatsrat hat auf Antrag der Sozialpartner diesen für allgemein verbindlich erklärt. Laut Amtsblatt besteht eine Rekursfrist von 30 Tagen. Insgesamt sind rund 300 Angestellte vom GAV betroffen.
Das Gesuch war im März 2009 eingereicht worden. Nicht zuletzt, weil immer mehr Arbeitgeber aus dem Dachverband der Shopbetreiber ausgetreten waren. Wie der Staatsrat mitteilt, waren 2009 total 29 Betriebe Mitglied des Verbands und acht nicht. Gründe für die Verspätung seien das aufwendige Verfahren und die hohe Arbeitslast beim kantonalen Amt für Arbeitsmarkt und beim Staatssekretariat für Wirtschaft.
Der Minimallohn gemäss GAV beträgt 3630 Franken ohne und 3830 Franken mit Verkaufs-Lehrabschluss. Junge und Ältere haben 25 Tage Ferien pro Jahr, die anderen Angestellten 22 Tage. fca