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Kommission kritisiert Vollzug von Verwahrungen in der Schweiz

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Der Verwahrungsvollzug in der Schweiz entspricht teilweise nicht den menschenrechtlichen Standards. Zu diesem Schluss ist die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) gekommen. Das Gremium empfahl in Gefängnissen Spezialabteilungen zu schaffen.

Die angeordnete Verwahrung bedeutet faktisch einen lebenslangen Freiheitsentzug. Heute sind verwahrte Personen, die ihre Strafe bereits verbüsst haben, mehrheitlich im Normalvollzug von geschlossenen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Dort kann den Bedürfnissen insbesondere von älteren verwahrten Personen nicht immer Rechnung getragen werden, wie dem am Donnerstag publizierten Bericht der NKVF zu entnehmen war.

Die Kommission kam deshalb zum Schluss, «dass für eine Erfüllung der menschenrechtlichen Standards und aufgrund des Zwecks einer Verwahrung zwingend Spezialeinrichtungen oder Spezialabteilungen in bestehenden Einrichtungen geschaffen werden müssen». Positiv bewertet würden die von den besuchten Justizvollzugsanstalten vorgestellten Projekte und Pläne zur Schaffung von spezialisierten Abteilungen.

NKVF empfiehlt multidisziplinären Ansatz

Handlungsbedarf ortete die Kommission auch im Bereich der Erstellung von psychiatrischen Gutachten. Es bestehe «die Tendenz, dass sich in Gutachten zur Gefährlichkeit von verwahrten Personen die formulierten Erkenntnisse über die Jahre wiederholen», heisst es im Bericht. Die NKVF empfahl deshalb einen multidisziplinären Ansatz beim Erstellen von Gefährlichkeitsprognosen und Vollzugsplänen.

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter überprüfte im Zeitraum von 2019 bis 2021 die Situation von Personen, die sich in der Schweiz in Verwahrung befinden. Grundlage der Überprüfung bildeten eine vertiefte Aktenanalyse sowie Gespräche mit betroffenen Personen.

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