Freiburg Dank einer Kompromisslösung der vorberatenden Kommission konnte der Grosse Rat gestern das neue Spitalgesetz annehmen. Im September hatte die Ratslinke noch mit dem Referendum gedroht, wenn die Liberalisierung im Gesundheitswesen nicht mit Schutzmassnahmen für das Personal einhergehe. Nun konnte sich eine Mehrheit des Rates mit einer abgefederten Variante der früheren Fassung zufriedengeben.
Das Gesetz umfasst die freie Spitalwahl, die staatliche Unterstützung von Privatspitälern und die Einführung der Fallkostenpauschale. Das Spitalgesetz tritt am 1. Januar in Kraft.fca
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