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Komplexe Rechtslage um den freien Auslauf von Hunden

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Der freie Auslauf für Hunde ist oft beschränkt. Der Kanton möchte aber nicht in Gemeindereglemente eingreifen.
Aldo Ellena/a

Zonen, in denen Hunde nicht an der Leine geführt werden müssen, sind bisweilen rar. Dies führt zu Interessenkonflikten, welche der Kanton in erster Linie durch Ausbildung und Sensibilisierung lösen möchte.

Was braucht es, um Besitzern das Freilassen ihrer Hunde zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der Bürger, der Artenvielfalt und der Landwirtschaft zu gewährleisten? Der Staatsrat solle gegebenenfalls Massnahmen definieren, die entweder zu klären oder einzuführen seien, hatten die Grossräte Christian Ducotterd und Hubert Dafflon (beide Die Mitte, Grolley) in einem Postulat gefordert. Der Staatsrat hat auf diesen Vorstoss ausführlich geantwortet. Er beantragte deshalb die Ablehnung des Postulats, und der Grosse Rat folgte ihm am Dienstag mit 70 gegen 23 Stimmen.

Dies bedeutet aber nicht, dass sich die Kantonsregierung nicht weiter mit der Thematik auseinandersetzen will. Staatsrat Didier Castella verwies darauf, dass der Grosse Rat zur Verbesserung der Sicherheit bald über eine Motion zur Änderung des Hundegesetzes beraten wird. Dazu diene die Antwort auf das Postulat als Grundlage.

Castella sagte, dass Hundereglemente in der Kompetenz der Gemeinden seien und der Kanton da nicht einschreiten wolle. Er wolle aber seinen Beitrag zur Ausbildung und Sensibilisierung leisten. Insbesondere stehen die Hundehalterkurse vor einer Wiedereinführung, ging aus der Ratsdebatte hervor.

Hundehalter in der Pflicht

Christian Ducotterd wies in der Debatte darauf hin, dass die Gesetze zur Hundehaltung sich in vielen Bereichen widersprechen. Das Tierschutzgesetz des Bundes schreibe vor, dass ein Hund mindestens einmal pro Tag sich frei von der Leine bewegen kann. Die 102 verschiedenen Hundereglemente der Freiburger Gemeinden setzen aber in vielen Fällen Zonen fest, wo das freie Herumlaufen von Hunden verboten ist. Schulen, Spielplätze und ganze Quartiere seien mit solchen Verboten belegt, in den Wäldern sei es von April bis Juli auch verboten und Landwirtschaftswege seien oft Privatbesitz. Es sei auch nicht klar, ob in einem Quartier mit Leinenpflicht der freie Auslauf auf der eigenen Privatparzelle erlaubt sei. 

Ducotterd stiess mit seiner Schilderung auf Verständnis, es zeigte sich in der Debatte aber auch, dass verschiedene Interessen aufeinanderprallen. Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) wies darauf hin, dass viele Leute Angst vor Hunden hätten. «Niemand will streunende Hunde», pflichtete ihm Roger Schuwey (SVP, Im Fang) bei. «Im Kanton Freiburg sind 22’000 Hunde registriert, da ist es unvorstellbar, die Leinenpflicht einfach aufzuheben. Viele Halter haben ihre Lieblinge nicht unter Kontrolle.

«Man muss die Hundehalter sensibilisieren und sie aktiv in die Pflicht nehmen», forderte Olivier Flechtner (SP, Schmitten). «Einen Hund zu haben, bedeutet Verantwortung», pflichtete Susanne Schwander (FDP, Kerzers) bei. 

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