BernSexualdelikte an Kindern unter zehn Jahren sollen nicht mehr verjähren können: So soll die Unverjährbarkeits-Initiative umgesetzt werden. Die Initiantinnen wollten eine höhere Altersgrenze. Hingegen fand sich ein Kompromiss bei der Übergangsbestimmung: Die Unverjährbarkeit soll auch für Straftaten gelten, die vor dem 30. November 2008 begangen worden sind, aber damals nicht verjährt waren. sda
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