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Kontrolle sichert Gleichbehandlung

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Tripartite Aufsichtskommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit legt Bericht vor

Autor: Von WALTER BUCHS

Die zwei von der paritätisch zusammengesetzten Aufsichtskommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe angestellten Inspektoren haben im vergangenen Jahr 1158 Baustellenbesuche durchgeführt. Dies hat die Kommission aufgrund des Tätigkeitsberichts soeben bekannt gegeben. Dabei haben diese 116 Rapporte über die Kontrolle der Schwarzarbeit und der Arbeitsbedingungen verfasst. Sie haben an verschiedene Institutionen wie paritätische Kommissionen und Sozialversicherungsämter 350 Meldungen übermittelt. Diese Zahlen liegen ziemlich genau im Durchschnitt der fünf vorausgehenden Jahre.

Präventive Wirkung

«Die häufigsten Verstösse betreffen Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge wie Löhne und Zulagen sowie die Arbeitszeit», stellt Kommissionssekretär René Schouwey den FN gegenüber fest. Nichteinhalten der Gesetzgebung über die Sozialversicherungen und die Steuern werden ebenfalls als häufige Vergehen registriert. Wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer sind 61 Anzeigen an den Untersuchungsrichter erfolgt. Zehn betreffen Arbeitgeber und 51 Arbeitnehmer.«Diese Kontrolle auf den Baustellen stellen sicher, dass alle Unternehmen gleich behandelt werden», unterstreicht Jean-Daniel Wicht, Direktor des Freiburger Baumeisterverbandes, die Nützlichkeit der Inspektion und fährt fort: «In diesem Punkt gehen wir mit den Gewerkschaften voll und ganz einig.»

Gesetzeslücken beanstandet

Im vor anderthalb Jahren erschienenen Fünfjahresbericht beklagte die Kommission das Aufkommen einer neuen Wirtschaftsform. Diese äussert sich darin, dass Kleinstunternehmen aus dem Boden schiessen, die für eine beschränkte Zeit gegründet werden. Diese würden vor allem Personal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen und alle Gesamtarbeitsverträge missachten. Dieses Problem ist laut der Kommission immer noch aktuell. Zu Beginn des Jahres habe man sogar 5 bis 10 Neueröffnungen pro Woche festgestellt. Jetzt habe sich das Ganze etwas beruhigt, stellt der Kommissionsekretär fest.Diese Kleinstunternehmen erhielten offenbar ihre Arbeit meist von Generalunternehmen oder ihren Unterlieferanten. Laut René Schouwey sind den Inspektoren im Hinblick auf eine Anzeige wegen Lücken in der Sozialversicherungsgesetzgebung oft die Hände gebunden. Man habe schon oft auf diese Schwachpunkte hingewiesen.Seit der Einführung der (erweiterten) Personenfreizügigkeit mit den EU-Staaten gibt es Probleme bei der Kontrolle ausländischer, insbesondere tschechischer Unternehmen. Diese erweist sich beispielsweise im Rahmen der Gesetzgebung über die sogenannt «entsandten» Arbeitnehmer als schwierig. «Um überprüfen zu können, ob zugesicherte Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, müssten wir Einsicht in die Buchhaltung dieser ausländischen Unternehmen haben», betont der Kommissionssekretär und ergänzt: «In einem Brief vom Monat Juli haben wir das Seco auf diese Schwierigkeit hingewiesen.»Auf den 1. Januar 2008 tritt das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft. Damit werden die Kontrollen dann auch auf andere Wirtschaftszweige wie die Gastronomie und die Landwirtschaft ausgedehnt. Wie René Schouwey den FN gegenüber sagte, wünschen die Sozialpartner, dass für das Baugewerbe auch in Zukunft eine ähnliche Struktur erhalten bleibt wie heute. Sie habe die Wirksamkeit unter Beweis gestellt.

Hoffen auf griffigere Mittel

Staatsrat Beat Vonlanthen hat den Sozialpartnern zugesichert, dass er im Hinblick auf die künftige Gesetzgebung mit ihnen zusammen einen Weg finden will, um mit dem Einsatz der Inspektoren auch in Zukunft das heutige System sinngemäss anwenden zu können. Die Inspektoren müssten nicht unbedingt an einer Stelle zentralisiert sein. Dies hat er den FN gegenüber bestätigt. Hingegen werde die «Tripartite Aufsichtskommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe» aufgelöst.Wie sich bereits bei der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen kantonalen Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt zeigte, erhoffen sich zahlreiche Akteure vom neuen Gesetz griffigere Mittel. Dies bestätigt auch der Direktor der Baumeister, Jean-Daniel Wicht: «Die heute ausgesprochenen Bussen sind lächerlich. Die Betrüger und Mogler müssen in Zukunft viel stärker bestraft werden.»

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