Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kontroverse um Jugendstrafen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Staatsrat will dem Jugendstrafgericht erlauben, gegen Minderjährige unter 15 Jahren Disziplinararreste von bis zu zehn Tagen zu verfügen, wenn sie schwere Disziplinlosigkeit zeigen oder sich dem Vollzug einer Sanktion – etwa einer persönlichen Leistung zugunsten einer sozialen Einrichtung – widersetzen. Das Gesetz erlaubt für unter 15-Jährige gegenwärtig nicht, eine nicht erbrachte Leistung in eine Busse oder Freiheitsstrafe umzusetzen. Die Kantonsregierung empfiehlt dem Grossen Rat eine entsprechende Motion der Grossrätinnen Francine Defferrard (CVP, Villars-sur-­Glâne) und Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) zu Annahme. Und er kündigt an, einen entsprechenden Ge­setzesentwurf vorzubereiten.

«Oft symptomatisch»

Das von den Motionärinnen angesprochene Problem bestehe tatsächlich, räumt der Staatsrat ein. Dass der Vollzug persönlicher Leistungen nicht durchgesetzt werden könne, sei unbefriedigend und frustrierend. Die Justiz verfüge derzeit kaum über die Mittel, den Vollzug einer Strafe auch durchzusetzen. Im Kanton Waadt werde die in der Motion geforderte Bestimmung recht häufig angewandt und erweise sich als zufriedenstellend. «Aus diesem Grund steht das Jugendgericht unseres Kantons der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sehr positiv gegenüber», so der Staatsrat.

Die Möglichkeit, Disziplinararreste anzuordnen, würde das System laut der Kantonsregierung «unbestritten kohärenter machen». Allerdings gelte es zu berücksichtigen, dass ein derartiges disziplinloses Verhalten «oft symptomatisch für eine besorgniserregende persönliche Situation ist, welche die kindliche Entwicklung gefährdet» und daher Anlass zu einer Zusammenarbeit von Strafbehörden und Kindesschutzbehörden sei.

Disziplinararreste sollten lediglich die Ultima Ratio darstellen. Der Kanton Freiburg verfüge über keine geeignete Einrichtung, welche die betroffenen Jugendlichen aufnehmen könnte. Allerdings könne die Anstalt Les Léchaires in Palézieux, die für den Strafvollzug an Minderjährigen bestimmt ist, auch Minderjährige unter Disziplinararrest aufnehmen, sofern freie Plätze verfügbar seien. Die Kosten für einen Aufenthalt zulasten des Kantons würden zwischen 450 und 900 Franken pro Tag betragen.

«Unzumutbares Erlebnis»

Andrea Werdin, Mediensprecherin von Terre des hommes Schweiz, sieht das Ganze ausgesprochen kritisch. «Die Inhaftierung von Kindern ist aus Sicht der UNO-Kinderrechtskonvention rechtswidrig», sagt sie. «Jedes Kind in Haft ist eines zu viel.» Für unter 18-Jährige sollten Alternativen zur Haft entwickelt werden, um sicherzustellen, dass kein Kind jemals festgenommen werde. «In Haft zu sitzen, ist ein unzumutbares Erlebnis für ein Kind», so Werdin. Es sei weitläufig bekannt, dass eine Inhaftierung zu psychischen Traumata, Albträumen, Schulabbruch und gesundheitlichen Problemen für ein Kind führen könne.

Ähnlich tönt es bei Simone Renner, Geschäftsstellenleiterin des Netzwerks Kinderrechte Schweiz. «Wir stehen der Inhaftierung von Minderjährigen sehr kritisch gegenüber.» Eine Inhaftierung sei nie im besten Interesse des Kindes und habe selbst bei kurzer Dauer schädliche und irreversible Folgen für die Gesundheit, die Entwicklung und die Ausübung der Rechte des Kindes.

Ultima Ratio

Francine Defferrard sagt: «Es geht uns wirklich darum, den Jugendlichen ein Signal zu senden, wenn alles andere nichts bringt.» Dass dies im Waadtland bereits heute möglich sei, beweise, dass diese Praxis grundsätzlich verfassungskonform sei. Beim Vollzug der Arreststrafe gelte es zudem, alles zu unternehmen, um zu verhindern, dass der betroffene Minderjährige traumatisiert werde. Sie denkt dabei an eine Struktur wie zum Beispiel «Time out» von der Freiburger Stiftung für die ­Jugend.

Im Allgemeinen sehe das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht für über zehnjährige Minderjährige Schutzmassnahmen wie Coachings oder Erzieher vor, welche den Eltern helfen, aber auch Strafen wie Verweise oder persönliche Leistungen. Die Jugendrichter würden von Fall zu Fall entscheiden – falls notwendig auf der Basis einer Untersuchung über den oder die Minderjährige. Da der Disziplinararrest laut Defferard erst als Ultima Ratio am Ende einer Eskalation stehe, seien in der Praxis Zehnjährige kaum von einer solchen Massnahme betroffen, sondern eher Jugendliche im Alter von 14 Jahren. Das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht sehe zwar das Mindestalter von 15 Jahren für einen Freiheitsentzug vor; hier gehe es aber eben nicht um einen Freiheitsentzug, sondern um eine «disziplinarische Massnahme».

Der Kommunikationsverantwortliche der Sicherheits- und Justizdirektion, Didier Page, schätzte auf Anfrage, dass in der Praxis wohl vor allem 12-Jährige und Ältere von so einer Massnahme betroffen sein würden. Eine formelle Alters­limite gebe es aber nicht.

«Immer sehr schade»

Für Antoinette de Weck, die auch Präsidentin der Trägerstiftung von «Time out» ist, ist klar: «Hier wird keine internationale Norm verletzt.» Es handle sich hier nicht um eine Haftstrafe, sondern um eine Disziplinarmassnahme von maximal zehn Tagen, die nur in ausgesprochen schweren Fällen verhängt werden solle und zwingend von Massnahmen des Kindesschutzes zu begleiten sei.

«Das ist immer sehr schade», so de Weck, «denn der eigentliche Fehler liegt in der Regel nicht bei den Jugendlichen selber, sondern bei den Erziehungsberechtigten.» Sie stelle fest, dass es bei den Jugendlichen heutzutage immer mehr Gewalt gegen andere Jugendliche und gegen Erzieher sowie Widerstand gegen jegliche Form von Erziehungsmassnahmen gebe. «Unser Ziel ist es nicht, Jugendliche, welche nie ein Nein kennengelernt haben, ins Gefängnis zu bringen», sagt die Grossrätin. Oft könne wohl schon die Androhung eines solchen Arrests reichen, die Jugendlichen zur Räson zu ­bringen.

«Die Inhaftierung von Kindern ist aus Sicht der UNO-Kinderrechtskonvention rechtswidrig.»

Andrea Werdin

Terre des hommes Schweiz

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema