BERN Wie aus der am Mittwoch vorgestellten Vernehmlassungsbotschaft hervorgeht, sollen in der Steuererklärung nur noch Schuldzinsen für erstmalige Liegenschaftskäufer sowie Investitionen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen abgezogen werden dürfen.
Alle anderen bisherigen Abzugsmöglichkeiten wie etwa Unterhalts- oder Verwaltungskosten will der Bundesrat abschaffen. Beim Konzept des Bundesrats handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes «Sicheres Wohnen im Alter». Aus Sicht des Bundesrats überzeugt diese Initiative nicht. sda
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