Der Organisator eines Konzerts ist verurteilt worden, weil dieses länger gedauert hat, als bewilligt. Das Konzert fand am 23. Juli dieses Jahres auf dem Georges-Python-Platz in Freiburg statt. Statt um 22 Uhr endete es erst kurz vor 23 Uhr. Als die Polizei um 22.15 Uhr eintraf und den 32-Jährigen mehrfach anwies, Feierabend zu machen, weigerte sich dieser. Er wurde nun unter anderem wegen Ruhestörung zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. im
- Freiburg/Strassburg
- 18.04.2024
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Der Freiburger Alain Chablais wird im Herbst sein neues Amt als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte antreten. …