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Konzession für Kaminfeger

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Die Konzession wird von der Sicherheits- und Justizdirektion erteilt. Sie verpflichtet den Kaminfegermeister, einen öffentlichen Dienst unter Aufsicht des Konzessionsgebers in seinem Namen und auf eigene Gefahr und Rechnung zu verrichten. Die Kaminfegerkreise werden vom Staatsrat festgelegt, dies auf Antrag der Gebäudeversicherung. Laut Justizdirektor Claude Grandjean wird die Anzahl von heute 20 ab 2004 auf 19 reduziert. Auch die Tarife werden vom Staatsrat festgelegt, dies nach Einsicht der Stellungnahme der Gebäudeversicherung.

Die Gesetzesrevision wurde vorgenommen, weil der Rat im Jahre 1998 ein Postulat von Bruno Fasel (CSP, Schmitten) als erheblich erklärt hatte.

Erbsteuern werden gesenkt

Mit 90 zu 21 Stimmen hat der Grosse Rat eine Motion der FDP-Grossräte Denis Boivin und Claude Masset zur Senkung der Erbschaftssteuer angenommen. Freiburg kennt zwar wie fast alle andern Kantone keine Steuer, wenn der Ehepartner oder die Kinder die Erben sind. Bei Verwandten zweiten und dritten Grades variiert aber der Gesamtsatz (Kantons- und Gemeindeabgaben) zwischen 10 und 37,5 Prozent, und bei Nicht-Verwandten beträgt er gar 50 Prozent.

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