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Konzession von Groupe E im Visier

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1972 haben die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) das exklusive Recht erhalten, im Kanton Freiburg die Wasserkraft zur Energiegewinnung zu nutzen. 2002 wurde aus den öffentlich-rechtlichen Elektrizitätswerken eine privatrechtliche Aktiengesellschaft; die Konzession blieb erhalten. Damals regelte eine Vereinbarung zwischen Kanton und Groupe E vor allem die Frage der Gebühren – ansonsten blieben die Vereinbarungen bestehen. Ebenso, als die Firma drei Jahre später zum Energieunternehmen Groupe E wurde.

Im Juni 2016 – also zwölf Jahre nach der neuen Vereinbarung – kritisierte die Schweizer Gewässerschutzorganisation Aqua Viva, der Kanton habe die Konzession nicht regelkonform an Groupe E vergeben: So sei die Vereinbarung nie öffentlich aufgelegt worden. Ebenso fehle eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu den sechs Wasserkraftwerken. Das Freiburger Kantonsgericht hat den Rekurs von Aqua Viva abgewiesen: Er sei viel zu spät eingereicht worden. Zwar laufe die Einsprachefrist für Personen und Organisationen, die nicht in eine Vernehmlassung eingebunden waren, ab dem Datum, an dem sie von einem Entscheid erfahren. Gleichzeitig müssten sich einsprache­berechtigte Organisationen selber informieren. «Es verstösst gegen Treu und Glauben, 14 Jahre lang zu warten, bis man sich über einen Entscheid informiert.» Aqua Viva hätte mit einem Minimum an Aufmerksamkeit merken müssen, wie sich die Wasserkraft im Kanton Freiburg entwickelt. Aqua Viva akzeptiert den Entscheid nicht und geht vor Bundesgericht.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 602 2016 81

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