Konzession
Es bleibt ein Jahr
Falls die Schwyberg-Bahn bis zum 31. Dezember 2009 nicht wieder läuft, erlischt ihre Konzession. Wie Gregor Saladin, Pressesprecher des Bundesamtes für Verkehr, weiter ausführte, müssten die Betreiber die Bahn bis in einem Jahr also wieder fahrtüchtig gemacht und eine Betriebsbewilligung eingefordert haben, damit die Konzession nicht flöten geht. Am 1. Januar 2007 ist ein neues Seilbahnengesetz in Kraft getreten. Dies besagt, dass die Konzession drei Jahre nach dem Einstellen der Bahn erlischt. Der Schwyberg wird als Zwischenfall behandelt. ak