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Koordination der Massnahmen zum Schutz vor Alkoholmissbrauch

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Autor: walter buchs

Das nationale Programm Alkohol 2008-2012 des Bundes, das 2007 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht wurde, zielt auf eine verstärkte Koordination zwischen den betroffenen Partnern sowie auf eine bessere Abstimmung ihrer jeweiligen Tätigkeiten ab. In diesem Rahmen lanciert nun auch die kantonale Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) ein Programm, das «eine koordinierte, kohärente und effiziente Zusammenarbeit der im Bereich Alkoholmissbrauch tätigen Partner anstrebt», wie es in einer Medienmitteilung vom Freitag heisst.

Gegenwärtig würden auf kantonaler Ebene verschiedene Leistungen in Zusammenhang mit der Früherkennung, Prävention, Schadenminderung, Therapie oder Kontrolle angeboten. An der gestrigen Lancierungstagung, die von der kantonalen Beauftragten für Suchtprävention und Gesundheitserziehung sowie der Suchtpräventionsstelle Freiburg organisiert wurde, nahmen rund 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Gesundheit, Polizei, Justiz, Vereinswesen und der Veranstaltungsbranche teil. Dabei wurden neben Bestandes- und Kontaktaufnahme erste Handlungsschienen festgelegt, wie die einzelnen Leistungen in ein kantonales Programm integriert werden können.

Studie zu Alkoholkonsum

Eine Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums aus dem Jahr 2007 hat ergeben, dass rund 14 Prozent der Freiburger Bevölkerung täglich und 44 Prozent mindestens einmal pro Woche Alkohol trinken, wie aus den Unterlagen der GSD hervorgeht. Danach hat seit 1992 der Anteil täglich Alkohol Konsumierender im Kanton Freiburg von 22,9 auf 14,2 Prozent abgenommen. Zwischen 2002 und 2007 ist aber der Anteil der abstinenten Freiburger und Freiburgerinnen kleiner geworden, nämlich von 24,2 auf 16,5 Prozent.

Wie es in der Studie weiter heisst, sagt die Häufigkeit des Alkoholkonsums nichts aus über die Menge. Wenn man diese berücksichtige, stelle man fest, dass bei rund fünf Prozent der Bevölkerung ein mittleres bis hohes Gesundheitsrisiko bestehe. Dies treffe sowohl auf den Kanton Freiburg als auch auf die ganze Schweiz zu.

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