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Koordination der Standorte zwingend

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Untertitel: Heimatkundeverein zur Aufstellung der Mobilfunkantennen

Der Vorstand des Deutschfreiburger Heimatkundevereins hat klare Vorstellungen zu den Standorten von Mobilfunk-Antennenanlagen. Bei denkmalgeschützten Einzelbauten, in schützenswerten Ortsbildern, in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten gemäss nationalen, kantonalen oder kommunalen Inventaren (BLN-Inventar, Moorlandschaften, Landschaftsschutzgebiete, Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder, Verzeichnis der unbeweglichen Kulturgüter) sind keine Antennen aufzustellen, auch sollen keine Ausnahmebewilligungen gestattet werden.
«Die Standorte sind so zu optimieren, dass diese das Landschafts- oder Ortsbild nicht beeinträchtigen», hält der Heimatkundeverein in einer Medien-Verlautbarung weiter fest. Neue Antennen seien unauffällig in bestehende Infrastrukturen wie Starkstromleitungen oder Gebäude zu integrieren. Wo immer möglich seien bereits bestehende Anlagen zu benutzen.

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