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Kopftuchverbot für Schülerinnen?

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Autor: Nicole Jegerlehner

«Im September hörte ich, dass in unserer Gemeinde eine muslimische Schülerin mit dem Kopftuch zur Schule komme und die anderen Kinder schockiert seien», sagt Erika Schnyder, Syndique von Villars-sur-Glâne und Grossrätin. Als die Sozialdemokratin sich genauer informierte, stellte sich heraus, dass zwei elfjährige Mädchen der Primarschule ihre Haare bedeckten.

«Ohne in Frage zu stellen»

«Im Turnen tragen sie Ganzkörperanzüge, welche an Taucheranzüge erinnern», sagt Schnyder. Und im Schwimmunterricht trügen sie veritable Tauchanzüge. «Sie sind noch sehr jung», sagt Schnyder. «Sie sind nicht in der Lage, selber zu entscheiden, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. Sie selber sei mit elf Jahren auch einfach mit der Mutter in die Messe gegangen – «ohne das in Frage zu stellen oder selber zu entscheiden», sagt Schnyder.

Die Grossrätin hat nun eine Motion eingereicht: Sie fordert den Staatsrat auf, das Schulgesetz zu ändern und Mädchen der Primarschule zu verbieten, das Kopftuch oder den Schleier zu tragen. «In diesem Alter kann ein Kind nicht nachvollziehen, warum es andere Kleider trägt als seine Schulkolleginnen und -kollegen.» Die Fragen und abschätzigen Bemerkungen der anderen seien daher umso verletzender und auch verunsichernder.

Schnyder beschränkt ihr Anliegen auf die Primarschule, «weil diese von den Gemeinden geführt werden», wie sie den FN sagt. Zudem gehe sie davon aus, dass ein Mädchen, das die Orientierungsschule besuche, eher selber entscheiden könne, ob es ein Kopftuch tragen wolle oder nicht.

Schnyder argumentiert in ihrer Motion auch mit der Gleichstellung von Frau und Mann: «Unsere Gesetzgebung stellt sich gegen die Unterdrückung eines Geschlechtes durch das andere.» Das Kopftuch und der Schleier jedoch hielten Frauen in einer minderwertigen und unterwürfigen Situation. «Dies gefährdet die künftigen Entwicklungen und schränkt die Möglichkeiten der Mädchen ab jungen Jahren ein, später in genauer Kenntnis ihre Religion zu wählen», schreibt Schnyder in ihrer Motion.

Die Schweizer Gesetzgebung fordere auch, dass Kinder sich harmonisch entwickeln könnten. «Mädchen, die in unserer Gesellschaft ab frühen Jahren ein Kopftuch tragen, ist dies verwehrt», sagt Schnyder. Und sie betont: «Entscheidet eine Frau später, ein Kopftuch zu tragen, so ist das ihre Sache – sie kann frei entscheiden, ein Kind aber nicht.»

Falsches Bild der Schweiz

Das Bild eines kopftuchtragenden Mädchens vermittle auch an die anderen Kinder ein falsches Bild der Schweiz, schreibt Schnyder in ihrer Motion: «Die Unterwerfung des einen Geschlechts entspricht nicht den Grundwerten, welche der Staat transportieren will.» Gerade in Schulen, die eine Integrationsarbeit zu leisten hätten, sei das Kopftuch daher problematisch. «Akzeptiert die Schule das Kopftuch, kann dies gewisse Jungen dazu bringen, sich später gegenüber ihrer Schwester, Frau und Tochter extrem zu verhalten.»

Als Syndique von Villars-sur-Glâne ist Erika Schnyder nicht zum ersten Mal mit der Kopftuch-Frage konfrontiert. 1998 änderte die Gemeinde ihr Schulreglement ab und hielt fest, dass Kopfbedeckungen an der Schule verboten seien. Dies akzeptierte der Kanton aber nicht: Das Bundesgericht hatte entschieden, dass Lehrerinnen an der Schule kein Kopftuch tragen dürfen – Schülerinnen hingegen schon (siehe auch Kasten). Darum könne Villars-sur-Glâne dies nun nicht verbieten, meinte der Kanton.

Seither hatte die Gemeinde keine Mädchen mehr, die ihren Kopf verhüllten. Nun ist das Problem aber wieder virulent, und Schnyder möchte eine Lösung finden. «Das Thema ist sehr heikel», sagt die Sozialdemokratin, «doch es muss diskutiert werden.»

Der Gemeinderat von Villars-sur-Glâne hat der kantonalen Kommission für Migration einen Brief geschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Die Kommission wird von Erika Schnyder präsidiert, so dass sie bereits weiss: «In der Kommission sind die Meinungen gespalten.» Darum habe die Kommission auch noch keine Stellungnahme verfasst.

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