Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kormorane sind frei zum Abschuss

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Letzte Woche haben 13  Berufsfischer die Jagdprüfung für das sogenannte Patent  H erfolgreich absolviert. Damit sind sie ab morgen berechtigt, ausserhalb der Schonzeit auf Kormorane zu schiessen. Bislang waren ausschliesslich Fischereiaufseher bevollmächtigt, die schwarz gefiederten Wasservögel zu erlegen.

Kormorane sind den Berufsfischern schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie sehen ihre Existenzgrundlage gefährdet durch die fischfressenden Vögel, deren Anzahl stetig steigt. Am Neuenburgersee befindet sich die grösste Kolonie der Schweiz. Naturschützer bezweifeln aber, dass der Vogel die Lebensgrundlage der Fischer verspeist. Vielmehr seien Gifte, Pestizide und Müll in den Seen schuld am Rückgang von Fischbeständen. Auch der Graureiher ist bei den Fischern unbeliebt, weil er Fische auf seinem Speiseplan hat. Doch der Konflikt mit dem Kormoran ist speziell: Der «Wasserrabe» ist klug und klaut den Berufsfischern ihren Fang direkt aus dem Netz.

emu

Bericht Seite 3

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema