Die in der Revision des Pensionskassengesetzes vorgesehenen Änderungen verursachen dem Staat auf der Grundlage der heutigen Lohnsumme jährliche Zusatzkosten von 11,5 Millionen Franken. «Diese zusätzlichen Ausgaben sind für den Staat tragbar», stellte Finanzdirektor Claude Lässer am Freitag vor den Medien fest. Auch die Personalvertreter hätten sich Rechenschaft gegeben, dass höhere Beiträge unumgänglich sind.
Die Beitragserhöhung um 1,5 Prozent zu Lasten des Staates als Arbeitgeber schlägt sich in Zusatzkosten von zwölf Millionen Franken pro Jahr nieder. Die vorgeschlagene Herabsetzung des Koordinationsbeitrages von derzeit 90 auf 87,5 Prozent der maximalen AHV-Rente kostet jährlich weitere 0,8 Mio Fr.
Von diesen Erhöhungen können Einsparungen von rund 1,3 Millionen Franken abgezogen werden. Heute wird nämlich die AHV-Überbrückungsrente ganz vom Staat finanziert. Neu schlägt der Staatsrat vor, dass der Arbeitgeber 90 Prozent der künftigen AHV-Vorschüsse finanziert. Der Vorentwurf sah noch vor, dass die Personen, die vorzeitig in Pension gehen, 20 Prozent übernehmen. Nun ist der Staatsrat dem Personal in diesem Punkt etwas entgegengekommen. wb