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Kosten für Langzeitpflege verdoppeln sich

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Kosten für Langzeitpflege verdoppeln sich

Mit Bau von Alterswohnungen der Kostenexplosion begegnen?

Die Kosten für die Langzeitpflege werden in der Schweiz von 6,5 Milliarden im Jahre 2001 auf 15,3 Milliarden Franken im Jahre 2030 ansteigen. Eine Sensler Grossrätin sieht im Bau von Alterswohnungen eine Lösung, um die Kostenexplosion einzudämmen.

Die CSP-Vertreterin Marie-Thérèse Weber-Gobet stützt sich dabei auf eine Studie, welche vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium bei der Uni Neuenburg in Auftrag gegeben worden ist. Die Prognosen beziehen sich auf die Pflege in Betagtenheimen sowie durch die Spitex-Dienste.Könnte das Alter beim Eintritt in die Langzeitpflege um ein Jahr erhöht werden, würde dies laut Studie den Kostenanstieg um schätzungsweise 14 Prozent vermindern. Diese hätte eine Reduktion der Kosten im Jahre 2030 um 2,2 Milliarden Franken zur Folge. «Jedes Jahr, um welches die Langzeitpflege hinausgezögert werden kann, ist ein Gewinn – nicht nur ein finanzieller für die öffentliche Hand, mit grosser Wahrscheinlichkeit auch ein persönlicher für die betroffenen Menschen», hält sie in einer Anfrage an den Staatsrat fest.Eine Möglichkeit, Heimeintritte zu verzögern oder unnötig zu machen, sieht sie im Bau von Alterswohnungen mit betagten- und behindertengerechter Infrastruktur, allenfalls mit Abruf von unterstützenden Dienstleistungen im Bedarfsfall. In verschiedenen Gemeinden des Kantons Freiburg seien bereits solche Projekte verwirklicht worden oder in Planung. Bei der Finanzierung zeichne sich aber eine Schwierigkeit ab. Gerade für solche Wohnungen brauche es gemeinnützige Akteure (Genossenschaften, Stiftungen usw.) als Bauträger. Weil der Bund im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 die im neuen Wohnraumförderungsgesetz (WFG) direkten Bundesdarlehen bis 2009 sistiert habe, würde ihnen die Basis für ihr Engagement entzogen.

Was tut der Staat?

Marie-Thérèse Weber-Gobet will deshalb von der Freiburger Regierung vernehmen, welche Möglichkeiten sie sieht, um gemeinnützige Akteure in ihrem Engagement für den Bau von betagten- und behindertengerechten Wohnungen für einkommensschwächere Schichten zu unterstützen.

Konzept für umfassende Alterspolitik

Laut Staatsrat befindet sich im Rahmen der Umsetzung der neuen Kantonsverfassung das Projekt «Förderung von Wohnbau und Zugang zu Wohneigentum» derzeit in einer Phase der Vorstudie. Im Konzept für eine umfassende Alterspolitik werde die Frage der altersgerechten Wohnungen aber auf jeden Fall behandelt.Der Staatsrat ist dafür, dass das neue Wohnraumförderungsgesetz bezüglich der direkten Hilfen effektiv ab 1. Januar 2009 umgesetzt wird. Insbesondere möchte er, dass die Hilfe umgekehrt proportional zum Einkommen ausgerichtet wird und die Personen mit bescheidenem Einkommen eine grössere Hilfe erhalten. Der Staatsrat sieht jedoch im Moment keine Notwendigkeit, beim Bund zu intervenieren, da keine Verlängerung der Sistierung der direkten Bundeshilfe vorgesehen sei.

Freiburg profitierte vom WEG

Der Staatsrat weist auch auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) aus dem Jahre 1974 hin, das im Jahre 2001 endete. Nach seinen Worten beläuft sich der Bestand an Wohnungen, die dank des WEG von Bund und Kanton subventioniert worden sind, auf 3810 Wohnungen. Dies mache nahezu vier Prozent der Gesamtzahl Wohnungen im Kanton Freiburg aus, die sich am 31. Dezember 2004 auf 111 706 Einheiten belief. «Die Gesamtsumme der im Jahr 2005 ausgerichteten Kantons- und Gemeindebeiträge betrug 7,878 Millionen Franken, und der Bund richtete die gleiche Summe aus. Mehr als 40 Prozent dieser Hilfe wird für Personen ausgerichtet, die eine AHV oder IV-Rente beziehen», antwortet die Freiburger Regierung. az

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