Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kostenwahrheit in Institutionen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wer weiss heute, welche Betreuten, mit welchem Hilfebedarf, welche Leistungen zu welchen Kosten erhalten? Seien wir ehrlich: niemand. Dies, weil heute die Betriebskosten der Institutionen für die Finanzierung entscheidend sind. Dabei geht es um behinderte oder betagte Menschen, die einen bestimmten Hilfebedarf haben. Hier beim Individuum gilt es zukünftig anzusetzen. Deren Bedarf an persönlicher Hilfe ist aufgrund allgemein gültiger Kriterien unabhängig vom Leistungserbringer abzuklären – egal ob im Heim oder zu Hause. Von den damit festzulegenden finanziellen Leistungen im Bereich der Pflege und Betreuung sind die Lebenshaltungskosten (Wohnen, Essen, etc.) konsequent zu unterscheiden.Der Forderung der Vereinigung Freiburgischer Alterseinrichtungen (Afipa) nach Kostenwahrheit (FN vom 8. November 2007) ist darum nachzukommen. Dies aber nicht, indem die Pensionspreise bzw. die daraus folgenden Maximalansätze bei den Ergänzungsleistungen einfach erhöht werden. Was wir brauchen, sind aufgrund Art und Schwere der Behinderung und des daraus folgenden Pflege- und Betreuungsbedarfs abgestufte subjektorientierte Leistungen. Diese festzulegen, darf nicht Sache der Leistungserbringer sein. Diese müssen sich dann mit ihrem Angebot dem Wettbewerb stellen – im (teil)stationären Bereich wie auch bei den Hilfsbedürftigen zu Hause. Katharina Kanka, Plaffeien

Meistgelesen

Mehr zum Thema