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Krankenkasse Accorda: Milde Strafen und ein angekündigter Rekurs

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Autor: Regula Saner

Freiburg Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg sprach am Freitag die Urteile im Prozess gegen die fünf Angeschuldigten in der Affäre um die ehemalige Krankenkasse Accorda in Givisiez. Die beiden Hauptangeschuldigten wurden zu einer Freiheitsstrafe von zehn respektive neun Monaten bedingt auf zwei Jahre verurteilt. Das Gericht sprach den Direktor und seinen Stellvertreter schuldig wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie wegen Misswirtschaft. Der Gründer der Kasse wurde wegen denselben Straftatbeständen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt, ein ehemaliger Buchhalter zu sieben Monaten. Freigesprochen wurde ein zweiter Buchhalter.

Nicht berücksichtigt wurde vom Gericht der Vorwurf, der im Vorfeld am schwersten schien. Dabei handelte es sich um den laut dem Untersuchungsrichter für die Kasse «katastrophalen Vertrag» mit dem Genfer Sozialwerk Hospice général. Mit dem Vertrag versicherte die Accorda Asylbewerber. «Die Zusammenarbeit war nicht von Anfang an zum Scheitern verurteilt», begründete Gerichtspräsident André Waeber den Entscheid.

Bereicherungsabsicht

Dagegen erachtete es das Gericht als evident, dass die Gründung einer damit verbundenen Firma einzig dazu diente, sich auf dem Buckel der Accorda zu bereichern. Eindeutig übertrieben hätten es die beiden Direktoren des Weiteren mit ihren Spesen. Gemäss Gerichtspräsident Waeber haben sie durch die Verrechnung zu hoher Spesen ihr Monatsgehalt um rund 2500 Franken aufgebessert.

Der Gründer der Accorda wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedingt verurteilt, weil er sich ein Darlehen zurückbezahlen liess, obwohl es zu jenem Zeitpunkt um die Kasse bereits schlecht stand. Dagegen wurde er vom Vorwurf freigesprochen, er habe die Rechnung geschönt, um den Konkurs der Accorda hinauszuzögern. Das Gleiche gilt für einen zweiten Buchhalter, der ihn in diesem Punkt beraten hatte.

Das Gericht blieb mit seinen Strafen deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese forderte für die Hauptangeklagten zwei Jahre Haft auf Probe. Die anderen Anträge lauteten auf zwölf und 15 Monate bedingt sowie eine bedingte Geldstrafe.

Die Affäre rund um die Accorda dürfte mit dem Urteil nicht zu Ende sein: Der Anwalt eines der ehemaligen Direktoren hat bereits Rekurs angekündigt. Es handle sich um eine zivil- und nicht um eine strafrechtliche Angelegenheit. Auch der Krankenkassengründer ist unzufrieden mit dem Urteil und forderte nach der Sitzung, dass ihn die Justiz vollständig rehabilitiere.

Als Alternative konzipiert

Die Accorda mit Sitz in Givisiez war 1998 von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen als Alternative zu den grossen Versicherern gegründet worden. Sie hatte rasch Erfolg und zählte nach vier Jahren 22 000 Versicherte. 2002 verlor die Accorda wegen des Vertrags mit dem Genfer Sozialwerk fünf Millionen Franken. 2003 erhielt sie ein Tätigkeitsverbot, 2006 ging sie Konkurs.

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