Per Post hätte eine Kreditkarte an einen Mann aus dem Greyerzbezirk geschickt werden sollen. Doch die Kreditkarte landete wegen eines Fehlers im Briefkasten des Nachbarn. Statt die Karte zurückzugeben, ging der Nachbar damit einkaufen. Innerhalb von zwei Monaten kaufte er Waren für rund 2000 Franken in verschiedenen Geschäften ein, wie aus dem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft gegen ihn hervorgeht.
Mehrfach vorbestraft
Nach zwei Monaten reichte der rechtmässige Besitzer der Kreditkarte Strafanzeige gegen seinen Nachbarn ein. Dieser war der Justiz bereits bekannt und mehrfach vorbestraft. Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte den Nachbarn nun per Strafbefehl wegen unrechtmässiger Aneignung zu einer Freiheitsstrafe von 45 Tagen ohne Bewährung.
nas
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