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Kriminalpolizei: «Formalismus bindet zusätzliche personelle Mittel»

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Die ersten Erfahrungen mit der neuen Strafprozessordnung (StPO) seien «verhalten positiv». Es bestehe aber die Gefahr, dass mit der deutlichen Verschärfung der Formvorschriften die «Effizienz auf der Strecke bleibt». Dies ist eine erste Beurteilung von Florian Walser, Chef der Freiburger Kriminalpolizei.

Mit dem Ziel, die Rechte von Beschuldigten auszubauen, seien neu bei Einvernahmen, ersten Befragungen oder Durchsuchungen viel ausführlichere Formulare auszufüllen. Die Anforderungen beim Protokollieren seien höher. «Dies macht die Abläufe komplizierter, formaler und damit langsamer», stellt Walser fest. Die Tatsache, dass die StPO die Abläufe schweizweit vereinheitliche, könnte einen Effizienzgewinn bringen. Dieser werde aber mit dem neuen Formalismus gleich wieder aufgehoben, bedauert der Kripo-Chef.

Nach der neuen StPO hat ein Beschuldigter nun bereits bei einer ersten Befragung Anrecht auf einen Anwalt, den «Anwalt der ersten Stunde». Ein Bereitschaftsdienst ist in einer Vereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Anwaltsverband geregelt, denn innerhalb einer Stunde muss ein Anwalt verfügbar sein.

Florian Walser weist darauf hin, dass dieses Vorgehen die Abläufe im Vergleich zum bisherigen Prozedere verzögert. Dadurch würden zusätzliche personelle Mittel gebunden. Aus diesem Grunde habe die Polizei den Bereitschaftsdienst (Permanence) von fünf auf zehn Personen erhöht.

Die Kantonspolizei als Ganzes habe für das neue Jahr drei zusätzliche Stellen erhalten, so Walser weiter. Das werde wohl nicht reichen, auch wenn erste Erfahrungen zeigen, dass Beschuldigte mit der Anforderung eines «Anwalts der ersten Stunde» nicht übertreiben, schliesslich gingen die Kosten zu ihren Lasten.

Wie der Kripo-Chef weiter sagt, wurde im vergangenen Jahr in die Ausbildung investiert, um die Beamten auf die neue StPO vorzubereiten. Das sei individuell durch E-Learning und durch einen Tag interne Ausbildung erfolgt. wb

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