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Kriminaltouristen aus Holland verurteilt

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Die Liste der Einbruchdiebstähle und versuchten Einbrüche, die dem 32-jährigen Hauptangeklagten gestern am Strafgericht des Sensebezirks zur Last gelegt wurden, ist lang und vielfältig. Doch Gerichtspräsident Peter Rentsch konnte sie dem Holländer und den anderen beiden Angeklagten nicht persönlich vorlesen. Denn die drei Männer waren nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen und weilen wohl irgendwo im Ausland. Und so konnte der Übersetzer den Gerichtssaal in Tafers bei Verhandlungsbeginn gleich wieder verlassen.

Den Männern im Alter von 32, 34 und 38 Jahren werden unter anderem gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Die erste Tat des Hauptangeklagten geht auf den November 2009 zurück. Damals brach er zusammen mit Komplizen in eine Firma in Düdingen ein und versuchte erfolglos, den Tresor und Geldkassetten zu entwenden. Einen Tag zuvor war er in eine Garage in Gurmels eingebrochen und hatte dort ein Auto und Bargeld in der Höhe von 800 Franken geklaut. Anfang Dezember brach er in eine Gemeindeverwaltung im Kanton Basel ein und stahl 1100 Franken. «Sie haben die Schweiz offenbar sehr geliebt», sagte Staatsanwältin Liliane Hauser mit einem ironischen Unterton über die Beschuldigten. Sie hätten in der Schweiz aber nicht Ferien machen und die Landschaft geniessen wollen–wie einer ausgesagt habe. Sondern sie seien gekommen, um Diebstähle zu begehen und so ihren Lebensunterhalt zu verdienen, sagte die Staatsanwältin.

50 Autobahnvignetten

Im Mai 2010 folgte eine weitere Einbruchserie: In einer Garage in Herisau stahlen sie einen BMW und Elektrogeräte, auf einer Baustelle in St. Gallen Werkzeug im Wert von über 4000 Franken, in einem Hotel im Kanton Uri entwendeten sie Geld in der Höhe von 5100 Franken und in einer Autogarage in Appenzell unter anderem 50 Autobahnvignetten. Aufgrund von DNA-Analysen und Schuhabdrücken schloss die Polizei auf die drei Holländer. Der Hauptangeklagte hat einige der Einbrüche, zum Beispiel jenen in Düdingen, zugegeben. «Ihr Verhalten war absolut verwerflich, rücksichtslos und egoistisch», sagte Liliane Hauser. Sie verlangte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt, sowie eine Busse von 300 Franken. Für die anderen beiden Beschuldigten, denen weniger Delikte zur Last gelegt werden, forderte sie eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, davon zehn Monate unbedingt.

 Die amtlichen Verteidigerinnen Danielle Julmy-Hort und Inge Waeber forderten für ihre Mandanten–die sie nie gesehen hatten–einen Freispruch mangels Beweisen. Rechtsanwalt Daniel Zbinden fand für den Hauptangeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten angemessen.

«Es ist offensichtlich»

Das Strafgericht folgte in seinem Urteil über den Haupttäter genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn unter anderem wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs. Für die anderen Täter sprach Peter Rentsch Freiheitsstrafen von 18 und 16 Monaten aus, davon jeweils die Hälfte unbedingt. Ihr Verschulden wiege schwer, betonte er. «Es ist offensichtlich, dass sie als Kriminaltouristen in die Schweiz gekommen sind.»

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