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Krimineller Kleriker blitzt vor dem Bundesgericht ab

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Lausanne Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen Veruntreuung und Betrug zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestätigt. Der gebürtige Peruaner war zwischen 1991 und 2003 Offizial des Bistums. In dieser Funktion leitete er die Bischöfliche Gerichtsbehörde und vertrat den Bischof in allen Belangen des kirchlichen Gerichtswesens. 2004 reichten der Bischof und weitere Personen Anzeige gegen ihn ein.

Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte ihn vor einem Jahr wegen Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, 10 davon unbedingt (die FN berichteten). Der Mann hatte im Rahmen seiner Amtstätigkeit rund eine halbe Million Franken abgezweigt. Unter anderem hatte er 100000 Franken für sich behalten, die eigentlich als Entschädigung für das Opfer eines sexuellen Missbrauchs durch einen Priester vorgesehen waren.

Gegen das Urteil gelangte der Ex-Offizial ans Bundesgericht, das seine Beschwerde nun aber abgewiesen hat. Der Mann hatte erfolglos verlangt, dass nur eine bedingte Strafe von maximal 24 Monaten auszusprechen sei. Auch die katholische Kirche hat die Konsequenzen aus dem Fall gezogen. Papst Benedikt XVI. entliess den kriminellen Kleriker vor gut einem Jahr aus dem Priesterstand. sda

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