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Krisenbewältigung darf nicht «von Kanton zu Kanton anders» sein

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Die Bekämpfung der Covid-Pandemie bereitete allen Kantonen Kopfzerbrechen, so auch Freiburg. Doch auch die Koordination untereinander war nicht immer optimal.

Eine Gruppe von Grossratsmitgliedern um Mitte-Grossrätin Anne Meyer Loetscher (Estavayer-le-Lac) hat sich unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie und der daraus entstandenen Krise gefragt, wie die Zusammenarbeit unter den Kantonen funktioniert hat und welche Lehren für eine effiziente und kohärente Bewältigung weiterer Gesundheitskrisen der Kanton ziehen kann. Sie kritisierte einen Mangel an Harmonie zwischen den Kantonen bei der Umsetzung der Massnahmen gegen Covid während den ersten Wellen. Insbesondere die Unterschiede bei der Maskenpflicht oder der Beschränkung des Zugangs zu Kultur- oder Sportveranstaltungen in Freiburgs Nachbarkantonen war ihnen ein Dorn im Auge.

Der Staatsrat unterstreicht, dass die Bevölkerung die Entscheide der Behörden mittragen und sie dafür verstehen können muss. Das gelte insbesondere für Massnahmen, welche die Bevölkerung in ihrem Verhalten beeinflussen oder einschränken. Zum Beispiel müsse über die Anwendung, den Nutzen und die Verhältnismässigkeit von Verboten Einigkeit herrschen. 

Föderalismus beachten

Die Kantonsregierung betont jedoch auch, dass die Regeln des Föderalismus einen ständigen Ausgleich zwischen den Interessen und dem Vorgehen zwischen den Ebenen und unter den Kantonen erfordern. Er sei wesentlich für die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen, nicht zuletzt auch für die Kommunikation. Deshalb hätten die Kantone von Beginn der Pandemie an Kommunikationskanäle wie Konferenzen und Gremien aufgebaut, um das Vorgehen zu koordinieren. So sei jede Massnahme – sei sie im Bereich des Gesundheitswesens, der Wirtschaft oder des Zusammenlebens – das Ergebnis von komplexen und umsichtigen Aushandlungsprozessen.

Das Postulat stamme aus einer Periode grosser Unsicherheit, als in dichtem Takt neue Massnahmen beschlossen werden mussten. Die Pandemie schien eingedämmt und flammte noch stärker wieder auf. Die Impfung war zu diesem Zeitpunkt noch weit weg, die Spitäler waren voll, es gab viele Tote. Jeder Kanton musste in dieser Not nach eigenem Ermessen rasch reagieren. Diese Notlage habe die ohnehin schwierige Koordination unter den Kantonen zusätzlich erschwert. Dennoch funktionierte sie, gerade unter den Westschweizer Kantonen.

In einem kurzen Abriss schildert der Staatsrat die institutionelle Struktur der Zusammenarbeit. Dabei seien gerade die Regionalkonferenzen, kantonsübergreifende Gremien von Amtsstellen sowie die Konferenzen der Vorsteherinnen der betroffenen Departemente bedeutende Pfeiler gewesen, die Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) etwa.

«Nicht zuständig»

Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat die Ablehnung des Postulats. Nicht, weil er grundsätzlich gegen eine Evaluation des Krisenmanagements und eine stärkere Zentralisierung der Entscheide sei, sondern:

Es wäre hinsichtlich Effizienz wie auch Kohärenz wenig sinnvoll, würde jeder Kanton einzeln eine Problemstellung analysieren, die auf der gemeinsamen Organisationsstruktur basiert.

Vielmehr sei die Evaluation der interkantonalen Organisations- und Kommunikationsstruktur die Aufgabe der interkantonalen Fachkonferenzen. Das habe auch eine entsprechende Analyse der Konferenz der Kantonsregierungen ergeben (Kasten).

Kommunikation

Gemeinsam planen und umsetzen

Kürzlich ist ein umfangreicher Bericht der Konferenz der Kantonsregierungen erschienen. Der Staatsrat unterstützt dessen Handlungsempfehlungen. Sie sollen helfen, das Management künftiger Gesundheitskrisen zu optimieren. Der Wechsel der Zuständigkeit bei der Bewältigung der Pandemie von den Kantonen zum Bund sei eine Zäsur gewesen. Die Neuordnung der Rollen und Verantwortlichkeiten habe zu einer Erschwerung des Krisenmanagements geführt. Das sei gerade in jener Periode deutlich geworden, als das Postulat eingereicht wurde. Der Bericht empfiehlt eine präzisere Zuteilung von Aufgaben und Kompetenzen zwischen den Ebenen. Er schlägt auch einen permanenten und departementsübergreifenden Krisenstab auf Bundesebene unter Einbezug der Kantone vor. Dieser soll Grundlagen für politische Entscheide sicherstellen. Auch sollen die Kantone ein ständig tagendes Gremium aufbauen, das den Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen allen Beteiligten koordiniert. Sie sollen auch ihre Krisenkommunikation ausbauen. Zwischen den Kantonen und dem Bund soll zudem eine starke regionale Ebene eingerichtet werden, um geografisch beschränktes Vorgehen zu ermöglichen. Schliesslich sei es nötig, dass Behörden aller Ebenen ihre Sprachregelungen, Kernbotschaften und Kommunikationen harmonisieren.

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