Die Pauschalentschädigung ist eine finanzielle Unterstützung für Angehörige und Nahestehende, die eine Person zu Hause langfristig und regelmässig (also täglich) pflegen und betreuen.
Anspruch auf die Entschädigung haben Ehepartner, Verwandte oder Verschwägerte einer pflegebedürftigen Person. Als «nahe stehend» gelten Menschen, die eine dauerhafte persönliche Beziehung zu dieser Person haben. Eine Bedingung ist, dass die Angehörigen und Nahestehenden im gleichen Haushalt oder in unmittelbarer Nachbarschaft leben.
Das Gesuch für eine Pauschalentschädigung wird an die Bezirkskommission gerichtet. Die Spitex klärt dann unter anderem den Grad der Hilfe- und Pflegeleistung ab. Dabei werden unter anderem Fragen nach dem An- und Ausziehen, der Körperpflege, dem Essen, der Medikamenteneinnahme, der Selbstständigkeit und Sicherheit, der psychischen Verfassung, dem Erinnerungsvermögen, der Qualität des Schlafs, der Urin- und Stuhlausscheidungen gestellt. Diese werden je nach Grad der Pflegebedürftigkeit von «selbständig» bis «vollständige Abhängigkeit» mittels eines Punktesystems eingestuft. Je nach Punktezahl erhält der Gesuchsteller den vollen Betrag oder 80 bzw. 60 Prozent, oder gar keine Entschädigung. Die Beurteilung wird regelmässig wiederholt.
Die Kosten für die Pauschalentschädigungen bezahlen die Wohngemeinden. Im Sensebezirk untersteht die Bezirkskommission der Verantwortung des Gemeindeverbandes Pflegeheim und sozialmedizinische Dienste. Die Höhe der Pauschalentschädigung hat der Staatsrat auf maximal 25 Franken pro Tag festgelegt. im