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Kritik des Jägervereins Amt Laupen an den verschärften Jagdvorschriften des Kantons

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Autor: hannes Währer

Seit der Jagdsaison 2008/09 werden die durch den Regierungsrat des Kantons Bern verschärften Jagdvorschriften in der Praxis angewandt. Und sie stossen beim Jägerverein des Amts Laupen auf wenig Gegenliebe, wie sich an der Hauptversammlung des Vereins am Freitag, 13. Februar, zeigte. In der Praxis wirken sich die Verschärfungen negativ auf die Jagd aus, schreibt der Pressebeauftragte des Jägervereins Amt Laupen, Toni Beyeler, in einer Medienmitteilung. Am liebsten wolle man zurück zum Zustand vor der Revision der Jagdvorschriften im Frühjahr 2008.

Jagd auf Fuchs erschwert

Kritisiert werden die eingeschränkten Schusszeiten. Seit der Verschärfung ist die Schussabgabe nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. «Dies erschwert die Jagd von nachtaktiven Tieren wie Fuchs und Dachs erheblich», erklärt Beyeler. Inzwischen sei die Zahl der Abschüsse zurückgegangen und der Fuchsbestand teils derart angewachsen, dass man schon fast von einer Plage reden könne. Ebenfalls abgelehnt werden die Einschränkungen für den Einsatz von Jagdhunden sowie Beschränkungen bei der Baujagd.

Auch die so genannte «100-Meter-Grenze» wird kritisiert. Diese verbiete die Jagd bis zu einer Entfernung von 100 Metern zu bewohnten Gebäuden. Die Vorschrift besteht schon länger und wurde 2008 lediglich auch auf bewaldete Gebiete ausgedehnt. Die Folge ist laut Beyeler, dass gewisse Gebiete überhaupt nicht mehr bejagt würden.

Runder Tisch im April

Der Präsident des Jägervereins Amt Laupen, Hans Herzog, erklärte auf Anfrage der FN: «Es geht uns nicht um die absolute Abschaffung der in den revidierten Verordnung getroffenen Änderungen.» Aber diese seien am Schreibtisch entstanden und hielten den Anforderungen der Praxis teils nicht stand. Eine Umfrage, welche bei sämtlichen Jägervereinen des Kantons Bern durchgeführt würde, hätte im Amt Laupen nur negative Resultate zu den Verschärfungen der Jagdverordnung ergeben.

Um eine Lösung herbeizuführen, habe man mit Regierungsrat Rickenbacher, Vertretern der Jagdvereine, dem Jagdinspektorat und der Wildhut im April ein Gespräch am «runden Tisch» vereinbart.

Fehlverhalten von wenigen

Dies bestätigt der zuständige Volkswirtschaftsdirektor, Andreas Rickenbacher. «Das revidierte Jagdgesetz von 2003 ist eines der liberalsten Jagdgesetze innerhalb der Schweiz und setzt ein gewisses Mass an Eigenverantwortung voraus», erklärte Rickenbacher. Und: «Leider mussten wir feststellen, dass eine Minderheit der Jäger nicht damit umgehen konnte.» Dies habe die Revision der Jagdverordnung 2008 notwendig gemacht. Die «100-Meter-Grenze» sei beispielsweise angepasst worden, weil es verschiedentlich vorgekommen sei, dass Jäger durch unüberlegtes Schiessen in unmittelbarer Nähe von bewohnten Gebäuden Personen «erschreckt und verstört» hätten.

Bereits im Frühjahr 2008 habe das Berner Jagdinspektorat den Auftrag erhalten ein «sauberes» Controlling über die Auswirkungen der revidierten Jagdverordnung zu erstellen. Der erste Bericht werde vor dem «runden Tisch» im April vorliegen. «Erst aufgrund dieser Informationen werden wir entscheiden, wo wir allenfalls Spielraum für erneute Anpassungen sehen», erklärt Rickenbacher.

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