Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kritik gegen neue Regeln bei der Schullogopädie

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Kind beginnt nach zwei Kindergartenjahren das erste Schuljahr. Es hat Mühe mit dem Lesen und gerät im Unterricht immer mehr in Rückstand. Die Lehrerin schlägt vor, es beim Schuldienst für Logopädie, Psychologie und Psychomotorik anzumelden. Doch dort gibt es eine Warteliste für logopädische Unterstützung. Unter Umständen wartet das Kind bis zum dritten Schuljahr, ehe es Hilfe erhält. Unterdessen werden die Schwierigkeiten auch in anderen Fächern immer grösser.

Dieses Fallbeispiel haben Vertreterinnen der diplomierten Freiburger Logopädinnen gestern an einer Medienkonferenz vorgestellt, um aufzuzeigen, wie sich die Situation mit der Einführung eines neuen Reglements zum Sonderpädagogikgesetz ab 2021 darstellt. Während das Gesetz letzten August in Kraft trat, läuft derzeit noch die Vernehmlassung zum Ausführungsreglement.

Wenig Raum für Freiberufliche

Die Logopädinnen kritisieren, dass die schulischen Dienste bei der Logopädie schon heute überlastet seien. Wartelisten von bis zu zwei Jahren seien häufig. Bisher deckten Freiberufliche meist das Angebot ab, wenn es um logopädische Spezialitäten gehe.

Nun sieht die neue Regelung im Kanton Freiburg aber vor, dass die Logopädie in der obligatorischen Schulzeit nur noch von der Schullogopädie abgedeckt wird. Freiberufliche Logopädinnen könnten nur noch die Altersgruppen 0 bis 4 sowie 16 bis 20 Jahre übernehmen.

Laut der Schullogopädin Camille Habets würden die Wartelisten so noch länger. Delphine Clerc, Co-Präsidentin der diplomierten Logopädinnen im Kanton, meint gar, diese Regelung würde den Bemühungen um Integration von Kindern mit einer Lernbehinderung zuwiderlaufen. «Die Integra­tion muss ein Ziel sein, nicht ein Mittel, mit dem der Staat sparen kann.» Zudem werde eine Ungleichbehandlung geschaffen: Nur Kinder von Eltern, die es sich leisten könnten, hätten Zugang zum ganzen Angebot.

Die Pläne des Kantons sind nicht neu. Sie waren bereits bei der Ausarbeitung des Sonderpädagogikgesetzes vorgesehen, und schon damals kritisierten die Logopädinnen die vorgesehene Neuerung heftig. Was hat sich seither geändert? «Man versprach uns, die neue Regelung flexibel zu handhaben», sagt die freischaffende Logopädin Christelle Masur Luu. «Nun hat sich die Lage verschärft. Wie es aussieht, können Schüler nur in absoluten Ausnahmefällen und unter grossem administrativem Aufwand ausserhalb des Schuldiensts behandelt werden.»

Die Erziehungsdirektion argumentiert, dass mit einer besseren Erfassung im Vorschulalter weniger Kinder während der Schulzeit logopädisch unterstützt werden müssten. Dies greift aus Sicht der Logopädinnen zu kurz. Kleinkinder könnten noch nicht sprechen, und gewisse Probleme würden erst sichtbar, wenn es ums Lesen oder Schreiben gehe.

Erwachsene keine Alternative

Die freiberuflichen Logopädinnen verlieren mit der neuen Regelung also Arbeit, gleichzeitig herrscht ein Mangel an Logopädinnen für Erwachsene (FN vom 6.3.). Doch Erwachsene statt Kinder zu behandeln ist gemäss Masur Luu nicht so einfach. Logopädie bei Erwachsenen sei mit einem Krankheitsbild verbunden, und die Zulassung der Logopädin erfolge national. Um diese zu erlangen, müsse eine Person zwei Jahre Vollzeit unter Aufsicht in einem Spital arbeiten. «Das ist ein grosses administratives Hindernis», sagt sie.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema