Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kritische Fragen zum Fall Spielmannda

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Sensler Grossrat Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) bezweifelt in seiner Anfrage an den Staatsrat, dass das Amt für Wald, Wild und Fischerei und die Vorsteherin des Departements, Staatsrätin Marie Garnier, im Fall Spielmannda richtig gehandelt haben. Zur Erinnerung: Der Verein Komitee Alp Spielmannda hat beim Kanton ein Wegrecht zur Alp beantragt. Nach Verhandlungen und jahrelangem Rechtsstreit kam es 2010 bei einem Vermittlungsgespräch zu einer Einigung. Diese sieht eine andere Zufahrtsvariante als über den alten Spielmannda-Weg vor. Dagegen wehrt sich aber eine betroffene Landbesitzerin. Das Bezirksgericht Sense hat im August 2013 in einem Urteil ein Notwegrecht anerkannt (die FN berichteten). Die kantonalen Behörden anerkennen ein Wegnotrecht für einen Fuss- und Zügelweg, aber nicht für einen Fahrweg. Sie rekurrierten deshalb beim Kantonsgericht. Dieses wies die Berufung ab, beziehungsweise trat gar nicht darauf ein. Der Ball ist wieder beim Bezirksgericht: Es muss die Frage klären, wo die Zufahrt auf die Spielmannda durchgehen soll.

Grossrat Vonlanthen will nun vom Staatsrat wissen, wie hoch das Honorar des privaten Rechtsanwalts ist, den das Amt für Wald, Wild und Fischerei für den Rekurs beim Kantonsgericht engagiert hat. Er fragt, ob der Steuerzahler diese Kosten trage oder ob die verantwortlichen Kantonsvertreter dafür privatrechtlich verantwortlich gemacht würden.

Der Sensler Parlamentarier will auch wissen, ob der Kanton dem Verein Komitee Alp Spielmannda eine Parteienentschädigung bezahlen muss, und wenn ja, wie hoch diese ausfällt. Weiter will Ruedi Vonlanthen vom Staatsrat wissen, was dieser generell davon hält, dass Marie Garnier und das Amt für Wald, Wild und Fischerei gegen einen einvernehmlichen Entscheid doch noch beim Kantonsgericht rekurriert. «Gibt es keine Rechtssicherheit mehr für einen Bürger, der sich auf einen ausgehandelten Entscheid der kantonalen Behörden verlassen können sollte?», heisst es in der Anfrage. Zum Schluss will er wissen, wie der Staatsrat seinen Bürgern angesichts von Sparanstrengungen solche «Machenschaften» erkläre. «Sind diese nicht einer fahrlässigen und verantwortungslosen Verschleuderung von Steuergeldern gleichzustellen?», fragt Vonlanthen. Die Antwort des Staatsrates steht noch aus.

Meistgelesen

Mehr zum Thema