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Kuhschänder stellt Gefahr für Gesellschaft dar und muss in eine therapeutische Einrichtung

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Gestern musste sich ein junger Mann vor dem Bezirksgericht Saane in Freiburg wegen Misshandlung von Tieren verantworten. Der Fall hatte schweizweit für Schlagzeilen gesorgt: Der 19-Jährige hatte sich am 21. Februar in Rossens an zwei Kühe vergriffen und danach masturbiert. Nur die Presse durfte der Verhandlung beiwohnen: Auf Antrag des Verteidigers mussten die rund zehn Zuschauerinnen und Zuschauer den Saal kurz nach Beginn des Prozesses wieder verlassen.

Bereits bei der Vernehmung der Polizei im Februar war der Mann geständig gewesen. Auch gestern vor Gericht stritt er seine Taten nicht ab. Unter Tränen entschuldigte er sich beim Besitzer der beiden Kühe. Dieser trat als Kläger auf: Eine Kuh erlitt so schwere Verletzungen durch die Misshandlung, dass sie am 22. Februar starb. Sie war tragend. Der Angeklagte hatte seinen Arm mehrmals bis zum Bizeps in den Anus und in die Geschlechtsteile der Kühe eingeführt. Auch die zweite Kuh lebt heute nicht mehr: Wie der Kläger berichtete, hatte sie nach dem Missbrauch ständig Infektionen und konnte nicht mehr tragend werden. Deshalb wurde sie geschlachtet. Bei den Tieren handelte es sich um junge Milchkühe.

Den Grund für seinen Taten konnte der Angeklagte nicht erklären: «Ich verstehe nicht, wie das passieren konnte.» Der junge Mann war nach 3 Uhr morgens mit seinem Moped von Farvagny in Richtung Posieux gefahren, als dieses eine Panne hatte. Zu Fuss ging er bis zu einem Bauernhof in der Region. Das tat er gemäss eigenen Angaben, um ein neues Transportmittel zu finden. Bevor er auf dem Bauernhof einen Traktor klaute, ging er jedoch in den Stall und misshandelte die beiden Kühe. Mit dem geklauten Traktor holte er danach eine Bekanntschaft in Freiburg ab; es folgte eine Spritztour durch die Stadt und die Agglomeration Freiburg, bei welcher die Polizei die beiden auf der Samaritergasse in der Freiburger Unterstadt stoppte. Die Begleitperson ist auf freiem Fuss, ihr wird nichts vorgeworfen. Der Angeklagte ist seit Ende Februar in Haft.

Sein Handeln sei nicht normal und schlimm, sagte der Mann vor dem Strafgericht. Gerichtspräsident Benoît Chassot fragte ihn mehrmals nach dem Auslöser für den Missbrauch. Diesen konnte der junge Mann jedoch nicht benennen. Er sei in psychiatrischer Behandlung und daran, den Vorfall aufzuarbeiten. An das Motiv für sein Handeln sei er noch nicht herangekommen.

Der 19-Jährige war sein ganzes Leben lang nicht auf Rosen gebettet: Als er sechs Jahre alt war, kam er in ein Heim. Danach folgten Aufenthalte in verschiedenen Kinder- und Jugendheimen. «Er ist selber ein Missbrauchsopfer», sagte sein Verteidiger Philippe Leuba.

Nicht das erste Vergehen

Das Jugendgericht hatte den Angeklagten 2011 wegen sexueller Handlung mit Kindern verurteilt: Zwischen 2007 und 2010 hatte er seinen damals zwei bis fünf Jahre alten kleinen Bruder missbraucht. «Man muss die Gesellschaft vor ihm schützen», sagte Staatsanwalt Marc Bugnon. Es sei ein trauriges Leben, daran bestehe kein Zweifel. Doch dies rechtfertige die Taten nicht, und es brauche Massnahmen, damit der Mann nicht nochmals eine schlimme Tat begeht. Im psychiatrischen Gutachten ist von fehlender Reife und einer dissozialen Persönlichkeitsstörung die Rede. Es brauche eine stationäre Therapie.

Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre, der Verteidiger ein Jahr Haft. Beide legten dar, dass es therapeutische Massnahmen braucht. Die Richter des Strafgerichts verurteilten den Mann zu 18 Monaten Gefängnis. Es soll nun aber eine geeignete therapeutische Institution gefunden werden. Dort soll er bleiben, bis sicher ist, dass er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt.

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