Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kulturgüteramt verhindert den Wiederaufbau des Burgstatt-Hauses

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Kerzers Weil das 2007 abgebrannte Haus an der Burgstatt in Kerzers nicht ins Ortsbild gepasst hat, soll es nicht genau so wiederaufgebaut werden, wie es vor dem Brand aussah. So lautet die Haltung des kantonalen Kulturgüteramts, das mehrere Bauprojekte der Eigentümer abschlägig beurteilt hat. Die sieben Eigentümer ihrerseits können sich nicht mit den Auflagen des Kulturgüteramts anfreunden: Sie müssten unter diesen Bedingungen ein kleineres Haus bauen, das den ursprünglichen Besitzverhältnissen nicht gerecht werden kann.fa

Bericht Seite 3

Meistgelesen

Mehr zum Thema