Vier Berner zwischen 23 und 24 Jahren haben von Januar bis April 2014 an mehreren Krawallfahrten durch die Kantone Freiburg und Bern eine Vielzahl an Delikten begangen (die FN berichteten): Sie haben unter anderem parkierte Autos beschädigt, eine überdachte Feuerstelle abgebrannt, eine junge Frau überfallen, mehrere Personen bedroht, einen Rollerfahrer mit einem Paintballgewehr abgeschossen und einen Velofahrer mit Steinen beworfen. Die vier wurden auch schon Kummerbuben genannt.
Das Strafgericht des Seebezirks hatte sie wegen Raub und versuchten Raubs, Diebstahl, mehrfacher Sachentziehung, mehrfacher, teilweise qualifizierter Sachbeschädigung, Brandstiftung, Hausfriedensbruch und mehrfacher Nötigung sowie Beschimpfung zu 24 Monaten bedingter, in einem Fall zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der vierte Angeklagte kassierte sechs Monate Gefängnis und 24 Monate bedingte Freiheitsstrafe. Der Fall kam vor das Kantonsgericht: Der Staatsanwalt hatte für höhere, die Verteidigung für tiefere Strafen plädiert.
Die zweite Instanz beliess die Strafmasse jedoch. Nun kommt der Fall vor das Bundesgericht.